Parlamentarismus

Gedanken zur Lage und Geschichte des Parlamentarismus und Informationen zu seiner historischen Erforschung
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Bär, Bulle, Esel und Elefant

November 03, 2008 By: Parlamentshistoriker Category: Uncategorized

Bär und Bulle sind bekanntlich die Tiere, welche für die Baisse und die Hausse an der Börse stehen. Ein spanischer Literat soll die Börse in Amsterdam im 16. Jahrhundert besucht haben. Beim Betrachten des Geschehens soll er sich an eine besondere Variante des Stierkampfs in Südamerika erinnert haben, in der Bullen gegen Bären kämpften. Der Bulle stößt mit seinen Hörnern nach oben – die Kurse steigen –; der Bär schlägt mit seiner Tatze nach unten – die Kurse fallen.
Großmächte wurden und werden mit Tieren gleichgesetzt. Beispielsweise wurde im Zeitalter des Imperialismus Russland als Bär und das britische Empire als Walfisch dargestellt. In Karikaturen wird heute noch der gallische Hahn als Symbol für Frankreich und seinen Staatspräsidenten verwandt.
Wie sieht es mit den politischen Parteien in der Bundesrepublik aus? Für sie scheint es eine Art tierisches »Bilderverbot« zu geben. Mit den Grünen assoziiere ich die Sonnenblume. Zu CDU, CSU, SPD, FDP und der Linkspartei fällt mir kein Maskottchen ein.

Die Präsidentschaftswahl und die Kongresswahlen in den Vereinigten Staaten finden am 4. November 2008 statt. Anlass genug, sich mit der – etwas verwirrenden – Geschichte des amerikanischen Parlamentarismus und den Maskottchen der beiden großen Parteien, Esel und Elefant, zu befassen.
Beginnen wir mit der Demokratischen Partei. Der ursprüngliche Name der heutigen »Democratic Party« war »Republican Party«. Sie wurde auf einem Kongress im Jahre 1792 als »congressional caucus« gegründet, um die Bill of Rights und die »elitäre« Federalist Party zu bekämpfen. Die Bezeichnung »Demokraten« kam erst auf, als die Jeffersonians – also die Anhänger des dritten Präsidenten der USA Thomas Jefferson – von ihren politischen Gegnern, den Federalists, als »Demokraten” bezeichnet wurden. Diese Bezeichnung sollte damals pejorativ wirken. »Democrats« wurde mit einer Herrschaft des Mobs assoziiert.

Wie kommt es, dass der Esel zum Maskottchen der Demokraten wurde?
Ihr Präsidentschaftskandidat Andrew Jackson wurde während des Wahlkampfs 1828 von seinen Gegnern als »jackass« – was Esel, aber auch Schwachkopf bedeuten kann – bezeichnet. Damit sollten seine populistischen Parolen und sein Wahlslogan »Let the people rule« kritisiert werden. Jackson drehte den Spieß um, indem er die Figur des Esels (donkey) in seiner Kampagne verwandte. Jackson charakterisierte sich selbst mit den »Tugenden« des Esels als stur und willensstark.

Im Jahre 1870 druckte die New Yorker Zeitschrift »Harper’s Weekly“ einen Cartoon von Thomas Nast ab. Der Esel mit der Aufschrift »Copperhead Press« trat einen toten Löwen – Lincolns kurz zuvor verstorbenen Kriegsminister Edwin M. Stanton.

https://en.m.wikipedia.org/wiki/File:Democraticjackass.jpg

Wikimedia Commons

Die Copperheads waren eine Gruppe von Demokraten in den Nordstaaten, welche sich während des Amerikanischen Bürgerkriegs (1861-1865) für einen sofortigen Friedensschluss mit den Konföderierten Staaten aussprachen und die Sklaverei tolerierten. Die Republikaner verwandten den Namen der Viperart Copperhead – auf deutsch: Kupferkopf -, weil deren Bisse giftig, in der Regel aber nicht tödlich sind und sie im Unterschied zur Klapperschlange ohne Warnung angreift.
Nast nutzte dieses Motiv in weiteren Cartoons, angeblich ohne Jacksons frühere Verwendung des Esels zu kennen. Zehn Jahre später wurde der Esel als das inoffizielle Maskottchen der Demokratischen Partei angesehen.

Die Republikanische Partei entstand erst im Jahre 1854 aus einer Koalition verschiedener Parteien: den Whigs, den Northern Democrats, der Liberty Party, der American Party und der Free Soil Party. Der Name der Partei »Republican Party« war eine Hommage an Thomas Jefferson, auf dessen republikanische Werte sich die Partei berief. Sie bekannte sich somit zu denselben Prinzipien, auf die sich die Anhänger Jeffersons bei der Gründung der Demokratischen Partei berufen hatte!

Erneut war es der Cartoonist Nast, der einer politischen Partei ein Maskottchen zuordnete. In seinem Cartoon »The Third Term Panic« für »Harper’s Weekly« aus dem Jahre 1874 stellte er die Republikaner als Elefant da. Damals gab es noch keine verfassungsmäßige Begrenzung der Wiederwählbarkeit eines Präsidenten. Der Amtsinhaber Ulysses S. Grant beabsichtigte seinerzeit, für eine dritte Amtszeit zu kandidieren.

Wikimedia Commons

Die Demokraten wurden als ein Esel mit einer Löwenhaut portraitiert, der die anderen Tiere mit der Warnung vor einem angeblich drohenden Cäsarismus zu erschrecken versucht. Der Elefant »The Republican Vote« ist im Begriff wegzulaufen und in eine Falle aus Inflation und Chaos zu stürzen.
Die Republikaner übernahmen das Tier später als ihr offizielles Maskottchen.

Gemeinsame oder richtige Außenpolitik?

Oktober 25, 2008 By: Parlamentshistoriker Category: Bücher, Bundestag

Bemerkungen zur Bedeutung und zur Rolle des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages in den Jahren von 1949 bis 1961

Auswärtiger Ausschuß und Außenpolitik?
Was hat die Institution mit dem Politikfeld gemeinsam, vom Namen einmal abgesehen? Wer in den Darstellungen zur Geschichte der Bundesrepublik Deutschland nach Ausführungen zu dem Einfluß und der Bedeutung des Auswärtigen Ausschuß Ausschau hält, wird nur wenige Sätze – meist en passant eingestreut – finden. Und dies ist nicht weiter überraschend. Die vornehmste Aufgabe des Parlaments, die Kontrolle der Regierung, ist in der Außenpolitik noch viel schwieriger als in anderen Politikfeldern. Bei allen die Innenpolitik betreffenden Politikfeldern sind die wichtigsten Interessengruppen durch Abgeordnete im Parlament vertreten. Das politische System genügt sich selbst. Etwas anderes ist es mit der Außenpolitik. Das Ausland ist nicht durch Interessenvertreter im Parlament vertreten.

Die Abgeordneten sind auf Zeitungsberichte, eigene Kontakte und auf die Informationen der Regierung angewiesen. Die staatlichen Stellen wie das Kanzleramt und das Auswärtige Amt, die sich mit den Außenbeziehungen beschäftigen, haben einen natürlichen Informationsvorsprung vor den Abgeordneten. Sie verhandeln mit den Vertretern anderer Staaten über die Grundlagen und die Einzelheiten der Außenbeziehungen. Die Ergebnisse wie Verträge und Abkommen bedürfen allerdings der Zustimmung des Parlaments. Der Ratifikationsprozeß ist daher die wichtigste Möglichkeit des Bundestages, direkten Einfluß auf die deutsche Außenpolitik zu nehmen.

Die Vernachlässigung der parlamentarischen Außenpolitik durch internationale bzw. Diplomatiehistoriker war lange Zeit auch auf die Quellenlage zurückzuführen. Bis Mitte der neunziger Jahre waren die Protokolle des Auswärtigen Ausschusses der Wissenschaft nicht zugänglich. Abgeordnete konnten die Protokolle beim Ausschussassistenten einsehen. Der sozialdemokratische Abgeordnete Carl-Christoph Schweitzer hat die Protokolle erstmals für seinen Aufsatz »Der Auswärtige Ausschuß des Deutschen Bundestages im außenpolitischen Entscheidungssystem« ausgewertet. Da eine systematische Auswertung der Ausschußprotokolle durch Historiker nicht möglich war, blieb es bei diesem Aufsatz. Abgesehen von den Stenographischen Berichten des Bundestages selbst existieren meines Wissens keine schriftlichen Quellen, in denen die außenpolitische Debatte dieser Jahre so ausführlich dokumentiert ist und die auf einem so hohen Niveau geführt wurde.

Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass sich nicht irgendwelche unbekannten Experten über die deutsche Außenpolitik kontrovers auseinandersetzen, sondern die parlamentarische Elite des Bundestages. Ein Blick auf die Vorsitzenden in den ersten drei Wahlperioden mag dies belegen: Erster Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses war der sozialdemokratische Abgeordnete Carlo Schmid. Ihm folgte Eugen Gerstenmaier in der zweiten Wahlperiode nach, bis er Ende 1954 das Amt das Bundestagspräsidenten übernahm. Sein Nachfolger wurde der Vorsitzende des außenpolitischen Arbeitskreises der Unionsfraktion, Kurt Georg Kiesinger. Als sich Kiesingers Hoffnungen auf ein Ministeramt nach dem großen Wahlsieg Adenauers 1957 zerstoben, wechselte er Anfang 1959 als Ministerpräsident in die Landespolitik. Der von ihm gepflegte Stil der Zusammenarbeit der beiden großen Parteien im Ausschuß erleichterte es ihm ab 1966 als Bundeskanzler, mit den Sozialdemokratien zusammenzuarbeiten. Die Große Koalition wurde von Kiesinger und Herbert Wehner im Auswärtigen Ausschuß vorweggenommen.

Verschiebungen gab es bei der Anzahl der Abgeordneten. In der ersten Wahlperiode wurde der Ausschuß als 21-Auschuß konstituiert, um die Abgeordneten der KPD ausschließen zu können. Nach dem Verbot der Partei wurden der Auswärtige Ausschuß in den folgenden Wahlperioden als 29er Ausschuß konstituiert. Der Auswärtige Ausschuß tagte in den hier betrachteten Wahlperioden häufig: In der ersten Wahlperiode 120 Mal, in der zweiten 79 und in der dritten Wahlperiode 72 Mal. Bis 1955 musste Bundeskanzler Adenauer den Ausschussabgeordneten als Außenminister selbst Rede und Antwort stehen. Danach ließ er sich nur ungern im Ausschuß sehen, in der dritten Wahlperiode nur zweimal.

Man kann sich die Sitzungen des Auswärtigen Ausschusses als Konferenzen vorstellen, in denen die Beteiligten versuchen, ihren Standpunkten und Auffassungen Geltung zu verschaffen. Ein Expertengespräch basiert auf einer gründlichen Vorbereitung. Zu diesem Zweck richteten die Fraktionen Arbeitskreise für Außenpolitik ein, in denen sie die Sitzungen des Auswärtigen Ausschusses vor- und nachbearbeiteten. Nicht alle Abgeordnete waren aber dazu in der Lage, dem Zwang zur Professionalisierung so weit nachzugeben, wie es der Unionsabgeordnete Kurt Birrenbach tat. Nach eigenen Angaben sah er sein Mandat im Auswärtigen Ausschusses »wie einen vollen Beruf an, insofern als ich täglich mich mit der Durcharbeitung der Presse der wichtigsten Länder und der Literatur auf dem Gebiete der Außen,- Militär- und Außen-wirtschaftspolitik beschäftige«. Hinzu kämen ständige Informationsreisen.

Ein besonders heikles Problem aller Wahlperioden war der Bruch der Vertraulichkeit durch Ausschußmitglieder. Der Auswärtige Ausschuß und insbesondere die Abgeordneten der Opposition waren auf freimütig weitergegebene Informationen aus dem Munde des Bundeskanzlers und Außenministers angewiesen. Dieser war sowieso nur zögerlich bereit, sich auf die Fragen der Abgeordneten einzulassen. Presseberichte über den Inhalt von Ausschußsitzungen waren ein permanentes Thema in den Ausschußsitzungen. Ein Ausweg war, die Zahl der Teilnehmer zu verkleinern. In der krisenhaften Wochen vor dem Mauerbau 1961 lud Bundesaußenminister von Brentano die ordentlichen Mitglieder – also nicht auch die stellvertretenden Mitglieder – mehrmals zu geheimen Besprechungen in seine Dienstvilla ein.

Wenn der Auswärtige Ausschuß des Bundestages also kaum direkten Einfluß auf die operative Außenpolitik nehmen konnte, welchen Grund sollte die Wissenschaft daher, sich mit ihm zu beschäftigen? Ich analysiere die deutsche Außenpolitik seit nunmehr 15 Jahren. Beim Studium mehr oder weniger staubiger Aktenbestände ist mir bewusst geworden, dass es den Reichs- und Bundesregierungen und dem Auswärtigen Amt im letzten Jahrhundert gelungen ist, die außenpolitische Grundrichtung weitgehend zu bestimmen. Als ich mich im Rahmen meiner Dissertation mit dem Verhältnis Deutschlands zum Völkerbund zwischen 1918 und 1926 beschäftigt habe, habe ich die in der Literatur vorherrschende Auffassung bestätigen können bzw. müssen, dass der Weg über Locarno und den Völkerbundsbeitritt ein Ergebnis klassischer Kabinettsdiplomatie gewesen ist. Im Unterschied zu vielen rein diplomatiegeschichtlichen Darstellungen hatte ich mich schon damals auch mit der Frage auseinandergesetzt, wie die Öffentlichkeit, die Parteien und die Presse die Wendung von einer Bejahung des Völkerbundes in den Monaten vor Abschluß des Versailler Vertrages über die Verweigerung der Mitgliedschaft im Völkerbund durch die alliierten Siegermächte hin zum erfolgten Beitritt diskutierten. Zu meinen Quellen gehörten auch Berichte über die Sitzungen des Auswärtigen Ausschuß des Reichstages, in denen Außenminister Gustav Stresemann seine Außenpolitik gegen die bohrenden Fragen der Opposition von links und rechts verteidigen musste. Die Debatten im Auswärtigen Ausschuß gaben Aufschluss über die außenpolitischen Denkschulen, über Versuche parteipolitischer Instrumentalisierung der Außenpolitik und das außenpolitische Selbstverständnis der Abgeordneten.

Welche Rolle sollte Deutschland in der Welt spielen, welche Methoden einsetzen, um welche Ziele zu erreichen? Derartige Fragen stellen sich bei Kriegsverlierern in besonderem Maße. Der außenpolitische Aufstieg ist mühsam und mit vielen Rückschlägen verbunden. Wenn die Regierung einen Modus vivendi mit den Siegermächten aushandelt, stellt sich die Frage, wie die Opposition sich zu der neuen Geschäftsgrundlage stellt, ob sie ihn bejaht oder bekämpft.

Für die ersten Jahre der Bundesrepublik gilt das scheinbar paradoxe Fazit: Je geringer die Souveränität des Bundeskanzlers, desto souveräner der Bundeskanzler. Was ist damit gemeint? Die Bundesrepublik erhielt als besiegter Feindstaat des Zweiten Weltkrieges erst nach und nach ihre Souveränität zurück. Die außenpolitischen Wirkungsmöglichkeiten waren bis zur Gründung des Auswärtigen Amts am März 1951 weitgehend darauf beschränkt, im Einvernehmen mit den Vertretern der Alliierten Siegermächte die Westintegration der Bundesrepublik durchzusetzen. Adenauer profitierte in seinen ersten Amtsjahren vom alleinigen und daher privilegierten Zugang zu den Hohen Kommissaren. Da jedes Tun und Unterlassen der Alliierten einen direkten Einfluß auf die deutsche Innenpolitik hatte, bestand die für den Regierungschef außerordentlich günstige Situation, dass er aufgrund seines Informationsvorsprunges mit seiner Außenpolitik die innenpolitische Konstellation in weit größerem Maße beeinflussen konnte als seine parteipolitischen Widersacher. Der Erfolg der von den Westmächten unterstützten Politik vergrößerte den Handlungsspielraum deutscher Außenpolitik. Nach der Erlangung der Souveränität im Mai 1955 waren die Deutschen weitgehend für ihr eigenes Schicksal verantwortlich.

Die (scheinbare) Alternativlosigkeit der deutschen Außenpolitik in den ersten Jahren des Bestehens der Republik hatte es Adenauer vergleichsweise einfach gemacht, die Mehrheit der Deutschen von der Richtigkeit seines außenpolitisches Kurses zu überzeugen. Nun aber, wo von den Deutschen schmerzhafte Entscheidungen etwa bezüglich der Anerkennung der Ostgrenzen und dem Weg zur Wiedervereinigung erwartet wurden, hatte die Bundesrepublik nicht nur an Souveränität und Gleichberechtigung zu gewinnen, sondern auch etwas zu verlieren. Darüber hinaus war das Selbstverständnis der fragilen westdeutschen Demokratie betroffen: Welche Rolle sollte die Bundesrepublik in Europa und in der Welt spielen? Die Beantwortung dieser Frage hatte Auswirkungen auf die Selbstwahrnehmung der deutschen Gesellschaft und vice versa. War die Bundesrepublik nur ein Provisorium, welches allenfalls eine Episode in der Geschichte Deutschlands bleiben würde?

In der Bundesrepublik wurde über diese Fragen engagiert diskutiert. Der wichtigste Ort der Debatte war das Plenum des Deutschen Bundestages. Waldemar Besson hat diesen Befund folgendermaßen zusammengefasst:

Nirgendwo ist diese neuartige Öffentlichkeitsfunktion des Parlaments, die auch eine indirekte Richtungskontrolle durch die Bindung der Regierung an eine kontinuierliche Politik ermöglicht, deutlicher geworden als in den großen parlamentarischen Debatten. Zwischen 1949 und 1960 sind sie zweifellos die Höhepunkte des parlamentarischen Lebens in Deutschland gewesen. Die politische Wirkung dieser Debatten ist um so erstaunlicher, als sie im Gegensatz steht zu der weit verbreiteten Meinung, gerade die Außenpolitik sei dasjenige Gebiet, das eine parlamentarische Behandlung am wenigsten vertrage. In Wahrheit war auf keinem anderen Gebiet der deutschen Politik das Staatsvolk seit 1949 so sehr durch seine Vertretung mitbeteiligt wie eben hier. Die außenpolitischen Debatten waren ein Instrumentarium zur Vertiefung der parlamentarischen Demokratie.

Die Abrechnungen der ehemaligen Minister Adenauers, Thomas Dehler und Gustav Heinemann in der berühmten Bundestagsdebatte vom 23. Januar 1958 haben die Deutschen seinerzeit emotional stärker mitgenommen als alle Debatten über andere Politikfelder. Die öffentliche, häufig polemisch geführte parlamentarische Debatte stand in einem Spannungsverhältnis zur vertraulichen Ausschusssitzung ohne Publikum.

Um auf den Titel dieses Beitrags zurückzukommen: »Es geht nicht um die gemeinsame, es geht um die richtige Außenpolitik.« Mit diesen Worten versuchte Bundesaußenminister von Brentano in der denkwürdigen Bundestagsdebatte vom 30. Juni 1960 die Opposition von der Überlegenheit der außenpolitischen Konzeption der Bundesregierung zu überzeugen. Durch die Herstellung eines gemeinsamen außenpolitischen Konsenses in der Ostpolitik gelang es der Sozialdemokratie, dem Ansinnen des Außenministers eine eigene Konzeption gegenüberzustellen. Der Stilwandel der sozialdemokratischen Opposition von einer Politik der Konfrontation zu einer Politik der Gemeinsamkeit in großem Maße durch die Institutionen des Parlaments mitgeprägt wurden. Die sachliche und wichtiger noch, vertrauliche Aussprache im Ausschuß erleichterte es der SPD, sich der Westpolitik Adenauers anzuschließen.

Literatur:
Besson, Waldemar: Die aussenpolitische Debatte. Ein Beitrag zur Geschichte des deutschen Bundestages, in: Führung und Bildung in der heutigen Welt. Festschrift zum 60. Geburtstag von Kurt Georg Kiesinger, Stuttgart 1964, S. 280–287.
Hölscher, Wolfgang (Bearb.): Der Auswärtige Ausschuß des Deutschen Bundestages. Sitzungsprotokolle 1949–1953, Düsseldorf 1998.
Hölscher, Wolfgang (Bearb.): Der Auswärtige Ausschuß des Deutschen Bundestages. Sitzungsprotokolle 1953–1957, Düsseldorf 2002.
Schweitzer, Carl-Christoph: Der Auswärtige Ausschuß des Deutschen Bundestages im außenpolitischen Entscheidungssystem, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, 19/1980, S. 3-24.
Wintzer, Joachim: Deutschland und der Völkerbund 1918–1926, Paderborn 2006.
Wintzer, Joachim und Josef Boyer (Bearb.): Der Auswärtige Ausschuß des Deutschen Bundestages. Sitzungsprotokolle 1957–1961, Düsseldorf 2003.

Das Diktat und der Wähler

Oktober 02, 2008 By: Parlamentshistoriker Category: Reichstag, Vergleich

Wie reagieren Parlamente, wenn sie Gesetze beschließen müssen, die auf den Widerstand ihrer Wähler treffen?
Ein aktuelles – amerikanisches – Beispiel weckt die Erinnerung an ein historisches – deutsches – Beispiel.

Die »bailout bill«
Das amerikanische Repräsentantenhaus befasste sich am 29. September 2008 mit der bailout bill, einem 700-Milliarden-Dollar-Paket. Allgemein wurde in der veröffentlichten Meinung die Auffassung vertreten, dass die Verabschiedung dieses Gesetzes zur Behebung der Finanzkrise absolut notwendig sei: Nur durch die zeitweise Übernahme »fauler« Kredite werde ein weiterer Zusammenbruch von Banken mit unabsehbaren Folgen für das Finanz- und Wirtschaftssystem verhindert werden können.
Verständlicherweise waren viele Menschen empört, dass »die Banker« für ihr Versagen nicht einstehen sollten, sondern durch die staatliche Intervention ihre hohen Gehälter und Boni würden behalten können. Eine derartige Belohung von Misswirtschaft hatte es zuvor noch nicht gegeben.

Das »überraschende« Ergebnis der Abstimmung lautete: 228 Neinstimmen und nur 205 Jastimmen. Gegen das Paket stimmten 133 von 199 der republikanischen Mitglieder des Repräsentantenhauses und 95 der 235 Demokraten. Warum erhielt der Gesetzentwurf keine Mehrheit?

Einige republikanische Abgeordnete versuchten, die Sprecherin des Repräsentantenhauses Nancy Pelosi für die Neinstimmen der Republikaner verantwortlich zu machen. Diese habe eine parteipolitische Rede gehalten, die es vielen Republikanern unmöglich gemacht habe, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Pelosi hatte die Finanz- und Wirtschaftspolitik der Bush-Regierung als Ursache für die Krise benannt und in Richtung der Republikaner erklärt: »Die Party ist vorbei!«

Sind Abgeordnete so einfach zu beleidigen, selbst wenn es um das Wohl des Landes geht?
Die Gründe waren an anderer Stelle zu suchen: Die Telefonleitungen des Repräsentantenhauses waren in den Stunden vor der Abstimmung am Rande des Zusammenbruchs. Die Abgeordneten wurden von ihren Wählern bestürmt, dem Paket ihre Zustimmung zu verweigern.

Der republikanische Abgeordnete Darrell Issa sprach offen aus, dass ein großer Teil der Republikaner gegen Präsident Bush revoltiert habe. Die Wall Street dürfe nicht durch den Steuerzahler subventioniert werden. Zwar habe die Fraktionsführung alle Abgeordneten auf die Gefährdung der amerikanischen Wirtschaft hingewiesen und mit Sanktionen wie dem Verlust von Ämtern gedroht, die Rebellen hätten aber auf ihre Wähler gehört: Keine Steuergelder für gescheiterte Millionäre! Kein Cent für die gierigen Wall Street-Banker!
Issa konnte dem Druck der Fraktionsführung übrigens problemlos widerstehen, weil er selbst Millionär ist.

Der demokratische Abgeordnete Pete Visclosky ergänzte: »Wir leben im goldenen Zeitalter für Räuber. Und in meiner Welt werden Räuber nicht gerettet, sondern ins Gefängnis geworfen.«

So hatten beide Parteien zwar ein Interesse daran, dass das Paket verabschiedet würde, wollten aber vor den Wählern nicht dafür einstehen. Die Abgeordneten trotzten dem »Diktat« der Exekutive und der Finanzmärkte, weil für sie die befürchtete Reaktion der Wähler ausschlaggebend war. Erst im zweiten Anlauf konnte die Zustimmung mit staatspolitischer Vernunft gerechtfertigt werden. Beide Parteien hatten erfolgreich das Odium von sich gewiesen, die Wall-Street-Banker zu »beschenken«.

Der Friedensvertrag von Versailles
Im Juni 1919 musste die deutsche Nationalversammlung einen Weg finden, den von allen Parteien abgelehnten Friedensvertrag von Versailles zu ratifizieren. Die Regierung Scheidemann trat in den frühen Morgenstunden des 20. Juni 1919 zurück, weil sich das Kabinett nach der Ablehnung seiner Gegenvorschläge durch die Siegermächte nicht über die Frage der Unterzeichnung einigen konnte. Damit blieben weniger als 100 Stunden Zeit, um die von den Alliierten für den Fall der Nichtunterzeichnung angedrohte Wiederaufnahme militärischer Handlungen abzuwenden.
Die Gegner und Befürworter der Unterzeichnung des Friedensvertrages stimmten überein, dass die drohende Besetzung weiteren deutschen Gebiets zu bürgerkriegsähnlicher Wirren und dem Verlust der Reichseinheit durch Separatfriedenschlüsse führen könnte.
Der neue sozialdemokratische Reichskanzler Gustav Bauer sprach sich am 22. Juni 1919 vor der Nationalversammlung für die Vertragsunterzeichnung aus, lehnte aber einzelne Bestimmungen wie die Auslieferung von Deutschen an die Siegermächte und die Annahme des alleinigen Verantwortung Deutschlands für den Ausbruch des Krieges ab. Während die Redner der Koalitionsfraktionen SPD und Zentrum sich Bauers Argumentation anschlossen, sprach sich der bisherige Reichsfinanzminister Eugen Schiffer im Namen der Mehrheit der DDP-Abgeordneten gegen die Annahme des Vertrages aus. Mit scharfen Worten wandten sich auch die Abgeordneten der DNVP und DVP gegen die Vertragsunterzeichnung. Als einzige Oppositionspartei billigte die USPD die Annahme des Vertrages.

In der namentlichen Abstimmung am 22. Juni 1919 votierten 237 Abgeordnete für die Unterzeichnung des Friedensvertrages, 138 stimmten mit Nein, fünf enthielten sich. Einer »Zustimmungskoalition« aus SPD, Zentrum und USPD standen die anderen Parteien gegenüber: DDP, DNVP, DVP, Deutsch-Hannoversche Partei und einige fraktionslose Abgeordnete.
Die sieben mit Nein stimmenden Zentrumsabgeordneten kamen überwiegend aus den Gebieten, die durch den Friedensvertrag von der Abtrennung vom Deutschen Reich bedroht waren. Zu den sieben DDP-Abgeordneten, die dem Vertrag zustimmten, gehörte der Fraktionsvorsitzende Friedrich von Payer, dessen Fraktion seinem Votum aber mehrheitlich nicht zustimmte.

Die deutsche Regierung übermittelte der Friedenskonferenz in Paris daraufhin eine Note, in der sie mitteilte, dass das Deutsche Reich den Vertrag vorbehaltlich der Bestimmungen zur Kriegsschuld und der Auslieferung von Deutschen an die Siegermächte unterzeichnen werde. Der Präsident der Friedenskonferenz, der französische Ministerpräsident Georges Clemenceau, lehnte diese Vorbehalte ab. Der Vertrag könne nur in seiner Gesamtheit angenommen oder abgelehnt werden.

Reichskanzler Bauer erläuterte der Nationalversammlung am 23. Juni 1919 die neue – eigentlich alte – Sachlage. Die Abgeordneten Eugen Schiffer (DDP) und Rudolf Heinze (DVP) begründeten für ihre Fraktionen deren weiterhin ablehnende Voten. Immerhin stellte Schiffer ausdrücklich fest, dass auch die Befürworter des Vertrages ausschließlich aus »vaterländischer Gesinnung und Überzeugung« handelten.

Die Ratifizierung durch das Reichsgesetz über den Friedensvertrag zwischen dem Deutschen Reich und den alliierten und assoziierten Mächten geschah am 9. Juli 1919 mit ähnlichen Stimmenverhältnissen. Die deutsche Friedensdelegation in Versailles unterzeichnete den Friedensvertrag am 28. Juni 1919.
Die Solidarität der Angeordneten im Juni 1919 blieb nicht von langer Dauer.

Literatur:
Boden , Ragna: Die Weimarer Nationalversammlung und die deutsche Außenpolitik. Waffenstillstand, Friedensverhandlungen und internationale Beziehungen in den Debatten von Februar bis August 1919. Frankfurt/Main 2000.

Von der Politischen Kultur zur Parlamentarischen Kultur

September 23, 2008 By: Parlamentshistoriker Category: Bücher, Bundestag

In den 1950er Jahren gingen die amerikanischen Soziologen Gabriel Almond und Sidney Verba der Frage nach, warum sich parlamentarische Demokratien nach dem Ersten Weltkrieg in autoritäre bzw. totalitäre Regime verwandelten. Der bis dahin vorherrschende institutionenzentrierte Ansatz hatte die Transformation von Demokratie zur Diktatur nur unzureichend erklären können: Nach dem Ersten Weltkrieg gab es beispielsweise in Großbritannien, Deutschland und Polen jeweils eine Verfassung, ein Parlament und freie Wahlen. Diese Gemeinsamkeit konnte die unterschiedliche politische Entwicklung in diesen drei Ländern nicht erklären. Passte die »Hardware« – die demokratischen Institutionen – nicht zur »Software« – dem politischen Bewusstsein der Bürger?
Zur Beantwortung dieser Frage führten Almond und Verba den Begriff der »political culture« ein. Sie verstanden darunter die emotionalen und beurteilenden Einstellungen zu politischen Fragestellungen – insbesondere zur generellen Ordnung eines Landes. Prozesse der individuellen Sozialisation wurden ebenso erfasst wie kollektive Erfahrungen. Politische Kultur kann als ein Konzept verstanden werden, welches Erfassungen auf der (auf Einzelpersonen bezogenen) Mikroebene mit Aussagen für die (auf das gesamte politische System bezogenen) Makroebene zu verbinden sucht.

In ihrem Klassiker »Civic culture« (1963) bestimmten Almond und Verba unterschiedliche Typen von politischer Kultur. Sie unterschieden dabei zwischen Personen und Gruppen,
1) die keinerlei Orientierung zum politischen System haben (parochial political culture),
2) die nur auf die Output-Strukturen des Staatsapparates orientiert sind (subject political culture),
3) die sich sowohl an den Input- als auch an den Output-Strukturen des Systems orientieren (participant political culture),
4) und jene, die eine Mischform eine Mischform dieser drei Typen darstellen (Staatsbürgerkultur bzw. civic culture).
Die Studie basierte auf Interviews mit Bürgern aus fünf Staaten: USA, Großbritannien, Deutschland, Italien und Mexiko. Den USA und Großbritannien wurde das Vorhandensein einer »Zivilgesellschaft« attestiert, welche die Stabilität der Demokratie erklären könne.

Die Befassung mit der politischen Kultur eines Landes hat sich in den letzten Jahren ausdifferenziert. Ausgehend von den Fragestellungen und den Methoden zur Erforschung der »Politischen Kultur« haben sich Historiker und Politologen mit der »Parlamentarischen Kultur« beschäftigt.
Sabine Lemke-Müller untersuchte in ihrer im Jahre 2000 erschienen Studie »Abgeordnete im Parlament. Zur Parlamentskultur des Deutschen Bundestages in den neunziger Jahren« die »informelle Parlamentskultur« auf der Grundlage einer empirischen Befragung der MdB. Sie definierte Parlamentskultur als den Umgang der Abgeordneten miteinander.
Ihre Arbeit war in drei Teile gegliedert:
I. Das Parlament als flexibles Mehrheits- und Verhandlungssystem (Bundestagspräsident, Präsidium, Ältestenrat, Ausschußsitzungen, Fraktionen, Vermittlungsausschuss).
II. Inhaltliche Dimensionen von Parlamentskultur (Selbstverständnis, Bewertung von Darstellungschancen, Einfluß und Hierarchie, Vertrauensbeziehungen und Kooperation, Perzeption der Geschlechterverhältnisse).
III. Empirischer Teil der Untersuchung.

Thomas Mergels 2002 veröffentlichte Studie »Parlamentarische Kultur in der Weimarer Republik. Politische Kommunikation, symbolische Politik und Öffentlichkeit im Reichstag« stellt die bisher gelungenste und ausführlichste Analyse dar. Mergel untersuchte die Lebenswelt der Abgeordneten und »folgte« ihnen dabei in den Baderaum und in das Restaurant. Sein besonderes Augenmerk galt den interfraktionellen Formen der Vergesellschaftung, die zumeist auf der Basis gemeinsamer Charakteristika wie Alter, Geschlecht oder Herkunft erfolgten.
Mergel gliederte seine Arbeit wie folgt:
I. Das Parlament als sozialer Raum (1. Das Parlamentsgebäude und sein Umfeld, 2. Die Abgeordneten und ihre Lebenswelt: Alter, Auskommen, Lebensweise, 3. Das Parlament als symbolischer Raum (Eröffnungssitzung, Immunität).
II. Die Praxis der parlamentarischen Arbeit (1. Geschäftsordnung, Entstehung von Gesetzen, 2. Verfahrens- und Verhandlungsformen im Plenum, den Ausschüssen, den Fraktionen, im Ältestenrat, durch den Reichstagspräsidenten).
III. Politische Kommunikation zwischen Konflikt und Integration (1. Geheime Einigkeiten und symbolische Konflikte, 2. das Bemühen um Verständigung, 3. Informelle Regeln des parlamentarischen Sprechens, 4. Inklusion und Exklusion durch Politische Sprachen, 5. Inszenierung der Plenardebatten).
IV. Das Parlament und die Öffentlichkeit (1. Fragmentierte Öffentlichkeit, 2. Die Kommunikation des Parlaments mit der Gesellschaft (Besucher, Presse, Literatur, Darstellung im Bild), 3. Diskurse über Reichstag und Parlamentarismus).

In dem von Andreas Wirsching herausgegebenen Sammelband »Herausforderungen der parlamentarischen Demokratie. Die Weimarer Republik im europäischen Vergleich« sind die Beiträge einer von der Stiftung Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte im Jahre 2005 veranstalteten Tagung abgedruckt. Die Teilnehmer richteten ihren Fokus auf die Kriegsfolgen, das Parteiensystem, die Rolle der Verbände sowie die sozial- und arbeitsmarktpolitischen Problemen der Zwischenkriegszeit.
Wirsching verwies in seiner Einleitung auf die von Theodor Schieder entwickelte Nationalstaatstypologie. Nicht nur der Kriegsausgang und das Versailler System hätten die Entwicklung der behandelten Staaten determiniert, sondern auch die unterschiedlichen Erfahrungen bei der Ausbildung eines Nationalstaats und der Demokratie.
In der deutschen Debatte über den Untergang der Weimarer Republik wird die fragmentierte politische Kultur als ein Kausalfaktor benannt. Wie Wirsching in seinem Forschungsüberblick zur Politik und Gesellschaft der Weimarer Republik festgestellt hat, »besitzt das Konzept der fragmentierten Teilkulturen ein erhebliches Erklärungspotential für den Mangel an politischem Konsens, der die Weimarer Republik in so schwerwiegender Weise beeinträchtigt hat«.
Mergels Studie relativiert die Erklärungskraft dieses Ansatzes für die Parlamentarische Kultur. Wie hätten die Abgeordneten des amerikanischen Kongresses oder des britischen Unterhauses auf die Beeinträchtigung der Demokratie und der Souveränität des Parlaments durch einen »diktierten« Friedensvertrag reagiert?

Literatur:
Almond, Gabriel und Sidney Verba: The Civic Culture. Political Attitudes and Democracy in Five Nations, Princeton 1963.
Eisenberg, Christiane (Hrsg.): Parlamentskulturen. Britische und deutsche Perspektiven, Trier 2001.
Gerlich, Peter: Parlamentarische Kultur, in: Österreichische Zeitschrift für Politikwissenschaft 13 (1984), S. 21–24.
Gerlich, Peter: Anspruch und Wirklichkeit. Das mitteleuropäische Parlamentsverständnis im Übergang, in: Peter Gerlich, Fritz Plasser und Peter A. Ulram (Hrsg.): Regimewechsel. Demokratisierung und politische Kultur in Ost-Mitteleuropa. Wien 1992, S. 79–98.
Gosewinkel, Dieter und Gunnar Folke Schuppert: Politische Kultur. Auf der Suche nach den Konturen eines schillernden Begriffs, in: Dieter Gosewinkel (Hrsg.): Politische Kultur im Wandel von Staatlichkeit, Berlin 2007, S. 11–40.
Kaase, Max: Perspektiven der Forschung zur politischen Kultur, in: Dieter Gosewinkel (Hrsg.): Politische Kultur im Wandel von Staatlichkeit, Berlin 2007, S. 387–397.
Kocka, Jürgen und Jürgen Schmidt: Politische Kultur aus historischer Perspektive, in: Dieter Gosewinkel (Hrsg.): Politische Kultur im Wandel von Staatlichkeit, Berlin 2007, S. 41–61.
Lammert, Norbert: Weder machtlos noch allmächtig. Parlamentskultur in Deutschland. Sonntagsmatinee 9. Juli 2006, Berlin 2006.
Lemke-Müller, Sabine: Abgeordnete im Parlament. Zur Parlamentskultur des Deutschen Bundestages in den neunziger Jahren. Rheinbreitbach 1999.
Mayntz, Renate und Friedhelm Neidhardt: Parlamentskultur: Handlungsorientierungen von Bundestagsabgeordneten. Eine empirisch explorative Studie, in: Zeitschrift für Parlamentsfragen 20 (1989) S. 370–387.

Ikonographie des Parlamentarischen Rats

September 23, 2008 By: Parlamentshistoriker Category: Bücher, Bundestag

Vor über 60 Jahren – am 1. September 1948 – fand die Eröffnungsfeier des Parlamentarischen Rates im Museum Koenig in Bonn statt. Einberufen wurde sie vom Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz, dem hessischen Ministerpräsidenten Christian Stock.
Dieses von den elf Ministerpräsidenten der deutschen Länder der westlichen Besatzungszonen auf Anweisung der Besatzungsmächte USA, Frankreich und Großbritannien eingesetzte Gremium hatte den Auftrag, ein Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland zu erarbeiten. Der Parlamentarische Rat konnte dabei auf die Vorarbeiten des Verfassungskonvents auf Herrenchiemsee zurückgreifen.

Copyright Haus der Geschichte, Bonn/ Erna Wagner-Hehmke

Nach dem Eröffnungsfeier konstituierte sich der Parlamentarische Rat am selben Tag in der Aula der Pädagogischen Akademie, dem späteren Bundeshaus. Alterspräsident Adolph Schönfelder (SPD) eröffnete die Sitzung. Er begrüßte die Abgeordneten, die Vertreter der drei Westalliierten und die Ministerpräsidenten der Länder in den Westzonen. Anschließend wurde Konrad Adenauer (CDU) zum Präsidenten des Parlamentarischen Rats gewählt.

Nach mehreren Monaten Ringens um die Grundrechte und die Staatsorganisation verabschiedete der Parlamentarische Rat am 8. Mai 1949 mit 53 gegen 12 Stimmen das Grundgesetz – die provisorische Verfassung der zweiten deutschen Demokratie. Das Grundgesetz wurde am 23. Mai 1949 verkündet.
Das Haus der Geschichte hat anlässlich des Jubiläums eine Ausstellung eröffnet:

Beobachtungen – Der Parlamentarische Rat 1948/49. Fotografien von Erna Wagner-Hehmke

2. September–5. Oktober 2008
Foyerausstellung im Haus der Geschichte in Bonn
Dienstag – Sonntag 9:00 – 19:00 Uhr

Die Ausstellung zeigt die Fotos, welche Erna Wagner-Hehmke im Auftrag der Landeskanzlei Nordrhein-Westfalen geschossen hat. Ihre Aufnahmen geben einen Einblick in die Arbeit und in die Selbstdarstellung des Parlamentarischen Rats: Wie präsentierten sich die Politiker den Zuschauern und Fotographen? Mehrere ihrer Bilder haben sich in das kollektive Gedächtnis eingeprägt.
Begleitend zu der Ausstellung wurde eine Informationsseite eingerichtet, in welcher die Bilder angesehen werden können.

Die Ausstellung zeigt 60 ausgewählte Fotografien, so beispielsweise die Eröffnungsfeier im Museum Alexander Koenig und die Unterzeichnung des Grundgesetzes durch Konrad Adenauer.

Copyright Haus der Geschichte, Bonn/ Erna Wagner-Hehmke

Literatur:
Überblick zur Überlieferung der Akten und Protokolle des Parlamentarischen Rates im Bundesachiv und im Parlamentsarchiv des Bundestages
– Feldkamp, Michael F.:
Der Parlamentarische Rat und das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland 1948 bis 1949, Berlin 2008.
– Feldkamp, Michael F.: Der Parlamentarische Rat 1948–1949, die Entstehung des Grundgesetzes, überarbeitete Neuausgabe, Göttingen 2008.
– Der Parlamentarische Rat 1948-1949. Akten und Protokolle. Hrsg. vom Deutschen Bundestag und vom Bundesarchiv.
Bd 1: Vorgeschichte. Bearb. von Johannes Volker Wagner. Boppard 1994.
Bd 2: Der Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee. Bearb. von Peter Bucher. Boppard 1981.
Bd 3: Ausschuß für Zuständigkeitsabgrenzung. Bearb. von Wolfram Werner Bd 4: Ausschuß für das Besatzungsstatut. Bearb. von Wolfram Werner. Boppard 1989.
Bd 5: Ausschuß für Grundsatzfragen. Bearb. von Eberhard Pikart / Wolfram Werner. Boppard 1993.
Bd 6: Ausschuß für Wahlrechtsfragen. Bearb. von Harald Rosenbach. Boppard 1994.
Bd 7: Entwürfe zum Grundgesetz. Bearb. von Michael Hollmann. Boppard 1995.
Bd 8: Die Beziehungen des Parlamentarischen Rates zu den Militärregierungen. Bearb. von Michael F. Feldkamp. Boppard 1995.
Bd 9: Plenum. Bearb. von Wolfram Werner. München 1996.
Bd 10: Ältestenrat, Geschäftsordnungsausschuß und Überleitungsausschuß. Bearb. von Michael F. Feldkamp. München 1997.
Bd 11: Interfraktionelle Besprechungen. Bearb. von Michael F. Feldkamp. München 1997.
Bd 12: Ausschuß für Finanzfragen. Bearb. von Michael F. Feldkamp. München 1999.
Bd 13: Ausschuß für Organisation des Bundes / Ausschuß für Verfassungsgerichtshof und Rechtspflege. Bearb. von Edgar Büttner und Michael Wettengel. München 2002.

Parlamentarismusforschung in der DDR

September 09, 2008 By: Parlamentshistoriker Category: Bücher, Forschungsinstitut

In der gerade erschienenen Deutschen Gesellschaftsgeschichte 1949–1990 von Hans-Ulrich Wehler wird die DDR stiefmütterlich abgehandelt. Die »Satrapie« der »deutschen Bolschewiki« wird von dem Bielefelder Sozialhistoriker nur auf wenigen Seiten betrachtet. Das negative Urteil über den »real existierenden Sozialismus« insgesamt gilt cum grano salis auch für die ihn legitimierende parteiliche Geschichtswissenschaft der DDR. Um so überraschender erscheint es, dass die DDR-Geschichtswissenschaft gerade auf dem Felde der Parlamentarismusforschung Pionierarbeit geleistet hat.

Als ich 1990 bei einer Übung im Fach Geschichte an der Universität Heidelberg ein Referat über die Antisemitenparteien im Kaiserreich übernahm, empfahl mir mein späterer Doktorvater Eike Wolgast, das »Lexikon zur Parteiengeschichte« zu konsultieren. Der entsprechende Artikel im »Lexikon zur Parteiengeschichte. Die bürgerlichen und kleinbürgerlichen Parteien und Verbände in Deutschland (1789–1945)« enthielt eine Fülle von nützlichen Informationen.
Warum befasste sich die Geschichtswissenschaft in der DDR mit den bürgerlichen Parteien?
In dem Sammelband »Hochschule im Sozialismus. Studien zur Geschichte der Friedrich-Schiller-Universität Jena (1945-1990)« sind zwei Aufsätze erschienen, die an ein wissenschaftliches Großprojekt erinnern.
Ilko-Sascha Kowalczuk lässt in seinem Aufsatz die Geschichte des Historischen Seminars Revue passieren. Er schildert anhand der personellen Veränderungen, wie die Historiker ab den fünfziger Jahren den historischen Materialismus als marxgegeben ansahen und andere Forschungsansätze ablehnten.
Kowalczuk bezeichnet die Jahre von 1960 bis 1989/1990 als die »Fricke-Ära«. Der »Workaholic« Dieter Fricke war an mehreren Großprojekten beteiligt: »Der Grundriss der Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung« (1963), »Die Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung« in acht Bänden (1966) und die »Deutsche Geschichte« in 12 Bänden (5 Bände erschienen zwischen 1983–1989). Fricke baute den Schwerpunkt der Parteiengeschichtsforschung aus, dessen Ergebnisse in eine Fülle von Veröffentlichungen und in das vierbändige Lexikon zur Geschichte der bürgerlichen Parteien einflossen.
Die Parteiengeschichte sei Frickes zentrale wissenschaftliche Leistung, die heute noch – mangels Konkurrenz – als Standardwerk angesehen werden müsse.
Hans-Werner Hahn und Tobias Kaiser befassen sich in ihrem Aufsatz mit der von Fricke geleiteten Arbeitsgruppe »Geschichte der bürgerlichen Parteien in Deutschland«. Ausführlich schildern sie die Entstehung und die ideologische Ausrichtung der Arbeitsgemeinschaft.
Fricke legitimierte die Befassung mit der bürgerlichen Parteiengeschichte, indem er darauf hinwies, dass die Erforschung der Geschichte der Arbeiterbewegung auch die Erforschung der Geschichte ihrer Gegner erforderlich mache. Der dem Projekt zugrunde liegende Parteibegriff war der Leninsche, wonach die Parteien auf Klassen zurückzuführen sind. Folgerichtig bezeichnete Fricke das Mehrparteiensystem in der Bundesrepublik und seine Kodifizierung im Parteiengesetz als »offen militärisch-faschistisch[e] Diktatur in Westdeutschland«.
Als der letzte Band des vierbändigen Unternehmens aus der Schmiede des Historischen Seminars der Universität Jena Ende der achtziger Jahre erschien, kam Michael Schneider in seiner 1988 im Archiv für Sozialgeschichte erschienenen Rezension zu dem Schluss, dass das »Lexikon überaus zuverlässig und hilfreich« sei. In meinem Bücherregal befindet sich der Vorgänger, das zweibändige Handbuch der Geschichte der bürgerlichen Parteien.

Erwähnte Literatur:
Fricke, Dieter (Leiter des Redaktionskollektivs): Die bürgerlichen Parteien in Deutschland. Handbuch der Geschichte der bürgerlichen Parteien und anderer bürgerlicher Interessenorganisationen vom Vormärz bis zum Jahre 1945, 2 Bde., Leipzig 1968/1970.
Fricke, Dieter (Leiter des Herausgeberkollektivs): Lexikon zur Parteiengeschichte. Die bürgerlichen und kleinbürgerlichen Parteien und Verbände in Deutschland (1789–1945), 4 Bde., Leipzig 1983–1986.
Kowalczuk, Ilko-Sascha: Historiographie in der Diktatur. Zum Wandel der Geschichtswissenschaft an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, in: Uwe Hoßfeld, Tobias Kaiser und Heinz Mestrup (Hrsg.): Hochschule im Sozialismus. Studien zur Geschichte der Friedrich-Schiller-Universität Jena, Köln/Weimar/Wien 2007, S. 1642-1685.
Hahn, Hans-Werner und Tobias Kaiser: Die Arbeitsgruppe zur Geschichte der bürgerlichen Parteien 1962–1990 – ein geisteswissenschaftliches Großprojekt, in: Uwe Hoßfeld, Tobias Kaiser und Heinz Mestrup (Hrsg.): Hochschule im Sozialismus. Studien zur Geschichte der Friedrich-Schiller-Universität Jena, Köln/Weimar/Wien 2007, S. 1687-1714.
Schneider, Michael: Das »Lexikon zur Parteiengeschichte« – oder: das »objektiv« Bürgerliche in seiner »Widersprüchlichkeit«, in: Archiv für Sozialgeschichte XXVIII (1988), S. 460-468.
Wehler, Hans-Ulrich: Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Band 5: Bundesrepublik und DDR 1949-1990, München 2008.

Parlamentarismus im Alten Reich

September 03, 2008 By: Parlamentshistoriker Category: Konferenz

Die Geschichte des Parlamentarismus in Deutschland beginnt nicht erst mit der ersten Reichstagswahl am 3. März 1871. Vorläufer von Parlamenten gab es bereits in den Territorien des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation.
Der Landtag von Rheinland-Pfalz und die Kommission für die Geschichte des Landes Rheinland-Pfalz kündigten im Jahre 2005 an, mehrere Symposien über die Entwicklung des Parlamentarismus auf dem Gebiet des heutigen Rheinland-Pfalz auszurichten. Die Organisatoren beabsichtigten, die Vorgeschichte des am 13. Juni 1947 in Koblenz konstituierten ersten rheinland-pfälzischen Landtags nachzuzeichnen.

Im Jahr 1501 kamen erstmals die Landstände des Kurfürstentums Trier zu einer gemeinsamen Sitzung zusammen. Das erste Symposium im Jahr 2005 befasste sich mit der Geschichte dieses »Landtags«.
Das zweite Symposium fand am 21. Mai 2008 statt und hatte die Entwicklung des Parlamentarismus auf linksrheinischem Gebiet unter der französischen Herrschaft zum Thema: War die kurzlebige Mainzer Republik von 1793/93 nur ein französischer Revolutionsexport oder konnte sie als ein deutscher Demokratieversuch bewertet werden?

Das nächste Symposium im Jahre 2011 soll sich mit der Entwicklung des rheinischen Parlamentarismus im 19. Jahrhundert befassen. Dabei soll untersucht werden, inwieweit das politische Erbe der Mainzer Republik die Entwicklung des Parlamentarismus beeinflusst hat.

Rekordhalter

September 01, 2008 By: Parlamentshistoriker Category: Bücher, Bundestag

Eines der wichtigsten Hilfsmittel bei meiner Arbeit ist das Datenhandbuch des Deutschen Bundestages 1949 bis 2003. In diesem von Michael Feldkamp betreuten Standardwerk finden sich eine Fülle von Informationen zu Abgeordneten, Fraktionen, Zusammensetzung der Bundesregierungen, Großen Anfragen etc. pp.
Der Bundestag stellt das Datenhandbuch kostenlos zum Download bereit.

Wenn ich mich über die Lebensläufe von Bundestagsabgeordneten informieren will, greife ich zu der von Martin Schumacher herausgegebenen Dokumentation Dokumentation »Die Volksvertretung 1946–1972« .

Für den Historiker eröffnet das Internet ganze neue Möglichkeiten der Informationsbeschaffung.
Bei einer Internetrecherche für meine Edition über den Auswärtigen Ausschuß in der 7. Wahlperiode stieß ich auf die private Seite www.bundestage.de . Sie enthält eine – stetig wachsende – Sammlung der Autogrammkarten von allen Mitgliedern des Deutschen Bundestages seit seiner ersten Konstituierung.

Wer einen Artikel über die Ikonographie von Autogrammkarten der MdB schreiben möchte, findet hier hervorragendes Anschauungsmaterial. Die Datensammlung enthält zudem eine Fülle von statistischen Angaben zu allen Mitgliedern des Deutschen Bundestages.
In der 7. Wahlperiode gehörten 549 Abgeordnete dem Bundestag an, 295 davon sind mit Autogrammkarten verewigt.
Mitglieder des Auswärtigen Ausschusses waren u.a. Ernst Achenbach, Egon Bahr, der Vorsitzende Gerhard Schröder und sein Stellvertreter Kurt Mattick.

Wer waren nun die Rekordhalter? Die Seite über das Dienstalter der Abgeordneten gibt Auskunft
Platz 1 Richard Stücklen 40 Jahre, 353 Tage
Platz 2 Dr. Martin Schmidt 37 Jahre, 47 Tage
Platz 3 Dr. Werner Dollinger 36 Jahre, 352 Tage

Wer kann sich der kürzesten Mitgliedschaft rühmen?
1) Joachim Gauck 1 Tag
2) Otto Menth 3 Tage
3) Ladislaus Winterstein 7 Tage

Wie kam es zu diesen kurzen Mitgliedschaften?
Joachim Gauck (DIE GRÜNEN/BÜNDNIS 90) legte nach der Wiedervereinigung am 4. Oktober 1990 sein Bundestagsmandat nieder.
Otto Mendt (CSU) gehörte dem Bundestag vom 19. September 1972, als er für den ausgeschiedenen Abgeordneten Georg Ehnes nachrückte, bis zum Ende der Wahlperiode 1972 an.
Ladislaus Winterstein (SPD) war vom 26. Oktober 1964 bis zu seinem Tod am 2. November 1964 Mitglied des Bundestages.

Zum Schluss wieder ein kleiner Test:
Wie muss die folgende Reihe fortgesetzt werden?
Paul Löbe – Dr. Wilhelm Hoegner – Max Brauer – Dr. Marie-Elisabeth Lüders – …

Es handelt sich um die TOP 5 der beim Einzug ältesten Mitglieder des Bundestages.
Die richtige Antwort lautet daher: Stefan Heym

Hat Ihr MdB eine sympathische Autogrammkarte?
Schauen Sie selber nach!

Transnationale Parlamentarismusforschung

August 29, 2008 By: Parlamentshistoriker Category: Bücher, Bundestag, Europa

Intelligenztests werden Probanden Reihen vorgegeben, die sie passend ergänzen sollen.
Dazu passend ein kleiner Geschichtswissenschafts-Intelligenztest.
Welches Wort passt zu der folgenden Reihe?

Nation – Gesellschaft – …

Der aufmerksame Leser dieses Eintrags wird den richtigen Begriff sicherlich ermittelt haben.
Nicht »Parlamentarismus(forschung)«, sondern »transnational« ist die korrekte Antwort.
Seit ungefähr 150 Jahren ist die Nation bzw. der Nationalstaat der bevorzugte Untersuchungsgegenstand der (deutschen) Historiker.
Nach dem Zweiten Weltkrieg »entdeckten« die Historiker die Gesellschaft als neuen Bezugspunkt historischer Analyse. Hans-Ulrich Wehlers »Deutsche Gesellschaftsgeschichte« ist das bekannteste Beispiel für diese Verlagerung des Erkenntnisinteresses.

In den letzten Jahren hat sich die Geschichtswissenschaft zunehmend mit transnationalen Phänomen und Prozessen beschäftigt, wovon Titel wie »Geschichtswissenschaft jenseits des Nationalstaats« oder »Das Kaiserreich transnational« Zeugnis ablegen.

Mit dem Begriff »transnational« ist weder eine ausgearbeitete Theorie noch eine besondere Untersuchungsmethode verbunden. Er meint Beziehungen und Konstellationen, welche die nationalen Grenzen überschreiten. Die in der deutschen Geschichtswissenschaft lange vorherrschende Frontstellung über den Vorrang der Außenpolitik oder der Innenpolitik wird als überholt angesehen. Die transnationale Perspektive schließt nahezu alles ein – außer den Beziehungen zwischen Staaten, die weiterhin von der Internationalen Geschichte bzw. der Diplomatiegeschichte erforscht werden.

Die Offenheit des Konzepts sei durch ein Zitat von Michael Geyer verdeutlicht:

Transnational history is part and parcel of a shifting sense of history, or perhaps more properly, of a shifting sense of what historians accept as legitimate subjects and methods. […] Undoubtedly, the most enticing element of transnational history is its sense of openness an experimentation.

In der anglo-amerikanischen Forschung waren die »postcolonial studies« der Vorreiter dieses Konzepts. Sie befassten sich mit der Frage, inwiefern die Gesellschaften in den Kolonien und in abhängigen Gebieten (die Peripherie) die Gesellschaften in den Kolonialstaaten (die Metropole) beeinflusst haben. Die französische Geschichtswissenschaft hat zu dieser Debatte einen wichtigen Beitrag geleistet, indem sie Untersuchungen zu kulturellen Transfers und »gekreuzten Geschichten« (histoire croisée) vorgelegt hat: Was übernehmen Gesellschaften von anderen Gesellschaften?
Die bevorzugten Untersuchungsgegenstände einer transnationalen Geschichtswissenschaft sind bisher Migration, Handelswege oder der Einfluß internationaler Institutionen.

Auch die Parlamentarismusforschung hat begonnen, sich mit »Transnationalität« zu beschäftigen.
Stefan Marshall veröffentlichte im Jahre 2005 seine Habilitation »Transnationale Repräsentation in Parlamentarischen Versammlungen. Demokratie und Parlamentarismus jenseits des Nationalstaats«. Er untersuchte darin 45 multilaterale Körperschaften auf ihre Arbeitspraxis und ihre repräsentative Qualität. Das Charakteristikum dieser Parlamentarischen Versammlungen ist, dass sie als Volksvertretung ohne Volk zu definieren sind.
Er befasste sich vornehmlich mit der NATO-Parlamentarierversammlung, der Parlamentarischen Versammlung der OSZE sowie den Versammlungen des Europarats und der WEU.
Marshall kam zu dem – nicht überraschenden – Ergebnis, dass die vier ausgewählten Parlamentarischen Versammlungen weit davon entfernt seien, eine bevölkerungsproportionale Vertretung zu gewährleisten. Die Existenz transnationaler parteipolitischer Gruppierungen werde von einigen Versammlungen ausdrücklich erwähnt und gefördert.

Ein weiteres Beispiel transnationaler Parlamentarismusforschung ist die 2006 erschienene Studie »Niedergang der Parlamente? Transnationale Politik im Deutschen Bundestag und der Assemblée nationale« von Markus Obrecht.
Obrecht fragte nach dem Einfluß beider Parlamente auf die Außenpolitik. Er analysierte die Auschußebene, die Plenumsebene und die Netzwerkstrukturen der Abgeordneten unter Berücksichtigung der Auslandsreisen.
Obrecht gelangte zu der Schlußfolgerung, dass beide Parlamente keinen einseitigen Niedergang ihrer Funktionen hinnehmen mussten. Die Funktionen hätten sich allerdings gewandelt. Dem relativen Niedergang bei der Gesetzgebungsfunktion entspreche eine Hinwendung zu eher kontrollierenden Aufgaben, die sich im wesentlichen aus der bisher in der Literatur vernachlässigten Symbolfunktion des Parlaments ableiteten.

Zur weiteren Lektüre sei empfohlen:
Conrad, Sebastian und Jürgen Osterhammel (Hrsg.): Das Kaiserreich transnational. Deutschland in der Welt 1871–1914, Göttingen 2004.
Conrad, Sebastian: Doppelte Marginalisierung. Plädoyer für eine transnationale Perspektive auf die deutsche Geschichte, in: GG 28 (2002), S. 145-169.
Gräser, Marcus: Weltgeschichte im Nationalstaat. Die transnationale Disposition der amerikanischen Geschichtswissenschaft, in: HZ 283 (2006), S 355-382.
Hoffmann, Stefan-Ludwig: Democracy and Associations in the Long Nineteenth Century: Toward a Transnational Perspective, in: The Journal of Modern History 75 (2003), S. 269-299.
Kenis, Patrick, Andreas Nölke und Jörg Raab: Transnationale Politiknetzwerke. Institutionenkultur jenseits des Nationalstaates, in: Dieter Gosewinkel, (Hrsg.): Politische Kultur im Wandel von Staatlichkeit, Berlin 2008 (WZB-Jahrbuch 2007), S. 163-178.
Kraft-Kasack, Christiane: Transnational Parliamentary Assemblies: A Remedy for the Democratic Deficit of International Governance?, in: West European Politics 31 (2008) S. 535-557.
Kuper, Ernst: Zwischen nationaler und internationaler Ebene. Transnationale Parteienkooperation in Europa als Forschungsproblem der Politikwissenschaft, in: Jürgen Mittag (Hrsg.): Politische Parteien und europäische Integration. Entwicklung und Perspektiven transnationaler Parteienkooperation und europäischer Parteien. Essen 2006, S. 77-99.
Marshall, Stefan: Transnationale Repräsentation in Parlamentarischen Versammlungen. Demokratie und Parlamentarismus jenseits des Nationalstaates, Baden-Baden 2005 (= Studien zum Parlamentarismus; 1).
Obrecht, Markus: Niedergang der Parlamente? Transnationale Politik im Deutschen Bundestag und der Assemblee nationale, Würzburg 2006.
Osterhammel, Jürgen: Geschichtswissenschaft jenseits des Nationalstaats. Studien zu Beziehungsgeschichte und Zivilisationsvergleich, Göttingen 2001.
Owetschkin, Dimitrij: Transnationale Parteiengeschichte. Anmerkungen zur Transnationalisierung und Europäisierung aus geschichtswissenschaftlicher Perspektive, in: Jürgen Mittag (Hrsg.): Politische Parteien und europäische Integration. Entwicklung und Perspektiven transnationaler Parteienkooperation und europäischer Parteien. Essen 2006, S. 61-76.
Schulz-Forberg, Hagen: The European Public Sphere and the Transnational History of the Notion of Europe after 1945, in: José M. Faraldo, Paulina Guliñska-Jurgiel und Christian Domnitz (Hrsg.): Europa im Ostblock. Vorstellungen und Diskurse (1945-1991), Köln 2008, S. 37-59.
Wehler, Hans-Ulrich: Transnationale Geschichte – der neue Königsweg historischer Forschung?, in: Gunilla Budde, Sebastian Conrad und Oliver Ganz (Hrsg.): Transnationale Geschichte. Themen, Tendenzen und Theorien, Göttingen 2006, S. 162-174.

Parlamentarische Kultur in den Niederlanden

August 26, 2008 By: Parlamentshistoriker Category: Europa, Forschungsinstitut

Im Februar 2008 besuchten Mitarbeiter des Forschungsinstituts der Parlamentarismuskommission in Berlin das neu gegründete Montesquieu Instituut für europäische Parlamentarismusforschung in Den Haag. Dabei trafen wir mit unseren Kollegen vom Centrum voor Parlementaire Geschiedenis zusammen.
Einige Hundert Meter von den Räumen des Instituts entfernt befindet sich der Sitz des niederländischen Parlaments, die Tweede Kamer der Staten-Generaal. Wir wohnten einer Parlamentsdebatte bei und wurden im Rahmen einer Führung über die Arbeitsweise des Parlaments informiert.

Die Kollegen vom CPG erforschen derzeit die parlamentarische Kultur der Niederlande. Sie beschäftigen sich dabei insbesondere mit der Frage, welche Rolle Rituale und Symbole in der niederländischen Politik spielen. Sie baten mich, Ihnen meine Beobachtungen über niederländische Spezifika mitzuteilen.

Rituale
Ein Ritual kann als eine nach vorgegebenen Regeln ablaufende, feierlich-festliche Handlung mit hohem Symbolgehalt definiert werden. Das Ritual wird meistens von bestimmten Wortformeln und festgelegten Gesten begleitet. Der gemeinschaftliche Vollzug eines Rituals fördert den Zusammenhalt einer Gruppe, so z.B. das gemeinsame Gebet in der Kirche oder das Singen der Nationalhymne bei Fußballspielen.
Rituale schaffen Legitimität.
Der amerikanische Politikwissenschaftler Murray Edelman hat in seinem Buch »The Symbolic Uses of Politics« darauf hingewiesen, dass moderne Demokratien Rituale zu propagandistischen Zwecken einsetzen. Durch Rituale kann der Anschein erweckt werden, dass etwas geschieht, obwohl die Probleme in Wirklichkeit ungelöst bleiben. So können Wähler durch symbolische Rituale dazu veranlasst werden, die Legitimität des Status quo zu akzeptieren, selbst wenn die tatsächliche Politik ihren Interessen nicht dient.

Rituale der Monarchie
In einem uns vorgeführten Informationsfilm wurde die Kutschenfahrt der Königin am »Prinsjesdag« gezeigt. Die Königin reist in einer goldenen Kutsche vom Paleis Noordeinde zum Ridderzaal im Parlamentsgebäude. Jedes Jahr, am dritten Dienstag im September, verliest sie die Thonrede vor den Mitgliedern der ersten und der zweiten Kammer. Die von der Regierung verfasste Thronrede gibt die Pläne der Regierung für das kommende Jahr bekannt und enthält einen Bericht zur Lage der Nation. Die politische Verantwortung für den Inhalt der Rede hat die jeweilige Regierung. Die Thronrede ist mir aus der britischen Praxis bekannt. Gibt es sie auch in den skandinavischen Staaten und in Belgien, fragte ich mich.
Die Königin als Staatsoberhaupt kann durch dieses Ritual gezwungen werden, eine von ihr völlig abgelehnte Politik als ihre eigene vorzustellen. Möglicherweise wird sie durch ihre Mimik verraten, was sie von den einzelnen Maßnahmen und Bewertungen hält.
Mit dem Kind in dem Märchen »Des Kaisers neue Kleider« könnte der Zuschauer dieses Rituals rufen: »Die Königin ist nackt«, d. h. sie verfügt über keine politische Macht. Die Monarchin kann sich durch dieses Ritual als Teil der Krone inszenieren, sie wird zur Vertreterin der Parlamentsmehrheit, ohne damit Verantwortung zu übernehmen.
In der Bundesrepublik kann der Bundespräsident als Staatsoberhaupt von der Regierung nicht gezwungen werden, die Haltung der Regierung in einer Rede zu vertreten. Allerdings muss er sich für »politische» Reden der Zustimmung des Bundeskanzlers versichern.

Rituale des Parlaments
Am »Prinsjesdag« wird nach Verlesen der Thronrede das »miljoenen nota», der geheimgehaltene Haushaltsentwurf für das kommende Fiskaljahr vom Finanzminister in einem Koffer (koffertje) präsentiert. Der Koffer trägt die Aufschrift »Derde Dinsdag in September«.
Dieses Ritual basiert auf der Fiktion, daß der Staatshaushalt bis zu seiner Vorstellung an diesem Tag geheim bleibt. Ich nehme an, dass jeder aufmerksame Zeitungsleser über die Eckdaten des Haushalts informiert ist.
Durch das koffertje-Ritual interessieren sich mehr Niederländer für die Haushaltsberatungen und damit auch für die Politik insgesamt.
Ein halbes Jahr später muss sich die Minister in einer Debatte rechtfertigen, welche ihrer Ziele und Ankündigungen sie umgesetzt haben. Dieses Ritual hat in der Bundesrepublik keine Entsprechung.

Politische Praxis in einer Plenardebatte
Die nur schwach besuchte Plenardebatte über die Bezahlung von Polizisten entsprach meinen Erwartungen. Das »Ritual« der leeren Sitzreihen informiert den Bürger darüber, dass die Entscheidungen in den Ausschüssen getroffen werden.
Die Abgeordneten lassen sich nicht im Verlauf einer Debatte vom vermeintlich besseren Argument der Gegenseite überzeugen. Die jeweiligen Spezialisten der Fraktionen tauschen ihre Standpunkte aus. Die Angehörigen einer Fraktion richten sich in ihrem Abstimmungsverhalten nach dem Votum ihrer Spezialisten.
Theoretisch gesehen sollen die Abgeordneten des Bundestages ihre Reden frei – d.h. ohne Manuskript – halten. In der Praxis halten sich nur ganz wenige Abgeordnete an diese Bestimmung der Geschäftsordnung.
Auch die niederländischen Parlamentarier lesen ihre Reden ab. Die niederländischen Plenardebatten sind allerdings durch das über die Parlamentsvorsitzende vermittelte Fragerecht dynamischer. Nicht wie im Bundestag der Abgeordnete am Rednerpult, sondern die Sitzungsleiterin entscheidet darüber, ob eine Frage zugelassen wird. Ich nehme an, dass nahezu alle Fragen vom Redner beantwortet werden müssen.
Im Bundestag wird von den Abgeordneten erwartet, dass sie während der Beantwortung der Frage vor dem Mikrofon stehen bleiben. Daher war es für den deutschen Betrachter überraschend, dass die Fragesteller während der Beantwortung ihrer Frage auf und ab gingen, oder sich sofort wieder auf ihren Platz setzen. Ich fragte mich, ob diese Fragen auf die Redezeit angerechnet werden. Im Bundestag erkundigen sich die Abgeordneten beim Präsidenten, ob die Fragen und ihre Antworten auf ihre Redezeit angerechnet werden. Man fühlt sich an Verletzungsunterbrechungen bei Fußballspielen erinnert.
In dem uns gezeigten Film wurden Ausschnitte aus der wöchentlich stattfindenden Fragestunde gezeigt. Die Lebendigkeit der Debatte erinnerte an die Fragestunde des britischen Unterhauses. Die Fragestunde des Bundestages erstreckt sich weitgehend auf die Verlesung der Antworten zuvor schriftlich eingereichter Fragen.