Stefan Marx, mein früherer Kollege bei der Kommission für Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien, hat im letzten Jahr eine Edition über den Kreßbronner Kreis, den Koalitionsausschuss der ersten Großen Koalition 1966-1969, veröffentlicht.
Die Protokolle des Koalitionsausschusses der ersten Großen Koalition aus CDU, CSU und SPD, bearbeitet und eingeleitet von Stefan Marx (= Forschungen und Quellen zur Zeitgeschichte, Bd. 63), Düsseldorf 2013.
ISBN 978-3-7700-1914-4 , 301 Seiten, 39,00 €
Auf der Homepage der Konrad-Adenauer-Stiftung wird die Edition mit den Worten vorgestellt:
”Dieser Koalitionsausschuss entwickelte sich in den knapp zwei Jahren seines Bestehens zum zentralen Koordinierungsgremium zwischen der Bundesregierung und den sie tragenden Fraktionen und Parteien. Die maßgeblichen Vertreter der drei Koalitionsparteien versammelten sich in dem Kreis: Die Parteivorsitzenden, Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger, Bundesaußenminister Willy Brandt und Bundesfinanzminister Franz Josef Strauß, und die Vorsitzenden der beiden Regierungsfraktionen mit ihren ersten Stellvertretern, Rainer Barzel, Helmut Schmidt, Richard Stücklen und Alex Möller, sowie der stellvertretende Vorsitzende der SPD und Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen, Herbert Wehner.
Alle wesentlichen Sachfragen, mit denen sich das Kabinett der Großen Koalition beschäftigte, hat der Kreßbronner Kreis zuvor behandelt. Die Reform des Wahlrechts und die Frage der Verjährung von Mord und Völkermord standen hier ebenso auf der Tagesordnung wie die Finanzverfassungsreform, der Atomwaffensperrvertrag und die Deutschland- und Ostpolitik. Auch befasste sich der Koalitionsausschuss mit der heftig umstrittenen Notstandsgesetzgebung, dem Verkehrspolitischen Programm der Bundesregierung, besser bekannt als Leber-Plan, dem Tagungsort der Bundesversammlung 1969 oder der Frage einer Aufwertung der D-Mark.“
Da Stefan Marx bereits die Sitzungsprotokolle der CDU/CSU-Fraktion 1966 bis 1969 bearbeitet hat, gehört er zu den besten Kennern der ersten Großen Koalition. Aufgrund des Zustandekommens der dritten Großen Koalition Ende 2013 nimmt das Interesse am Koalitionsmanagment der ersten Großen Koalition wieder zu.
Ich habe ihm daher einige Fragen gestellt.
Geschichte von Koalitionsausschüssen
Gibt es ein eindeutiges Kriterium, um zwischen einem Koalitionsausschuss und anderen Formen der informellen Zusammenarbeit zwischen Koalitionspartnern zu unterscheiden?
Das erfolgreiche Zusammenwirken in einer Koalitionsregierung setzt ein funktionierendes Koalitionsmanagement voraus. Als Koordinations- und Entscheidungsgremium kommt dabei dem Koalitionsausschuss, wie er sich seit dem Kreßbronner Kreis, der Mutter aller Koalitionsausschüsse, entwickelt hat, zentrale Bedeutung zu. Hier – und das zeichnet ihn im Vergleich zu anderen Formen informeller Zusammenarbeit aus – wirken die maßgeblichen gouvernementalen, parlamentarischen und parteilichen Kräfte einer Koalition zusammen, was den Beschlüssen des Koalitionsausschusses faktische Verbindlichkeit verleiht.
Welche Beispiele für Koalitionsausschüsse gab und gibt es in der deutschen Geschichte? Gab es in der Weimarer Zeit kein vergleichbares Gremium?
Koalitionsausschüsse sind, wie Adolf Schüle bereits in den 1960er Jahren feststellte, „eine eingefahrene Begleitinstitution parlamentarischer Koalitionen“ – und zwar nicht erst in der Regierungspraxis der Bundesrepublik Deutschland. Bereits in der Weimarer Republik gab es Koalitionsausschüsse als Form informeller Zusammenarbeit. Ein Beispiel ist der Interfraktionelle Ausschuss, der während der zweiten „Bürgerblock“-Regierung unter Reichskanzler Wilhelm Marx vor allem als Clearingstelle zur Entschärfung koalitionsinterner Konflikte wirkte. Bisweilen wird die Einrichtung eines Koalitionsausschusses bereits in den Koalitionsvereinbarungen verbindlich geregelt wie 1998 bei der Bildung der ersten rot-grünen Koalition auf Bundesebene.
Gab und gibt es Koalitionsausschüsse in den Ländern?
Als 1961 in der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU/CSU und FDP erstmals auf Bundesebene ein Koalitionsausschuss institutionalisiert wurde, gab es solche Gremien bereits auf Länderebene wie in Bayern während der Koalitionsregierung unter Ministerpräsident Wilhelm Hoegner oder in Rheinland-Pfalz, als CDU und FDP Koalitionsregierungen unter der Führung von Peter Altmeier bildeten. Auch als Koalitionsrunde oder Koalitionsgespräch bezeichnet, ist diese Form der informellen Zusammenarbeit heute gängige Praxis in Koalitionsregierungen auf Länderebene.
Welche anderen Staaten haben Erfahrungen mit Koalitionsausschüssen gemacht?
Der Koalitionsausschuss ist kein rein deutsches Phänomen. Auch in klassischen Koalitionsländern Westeuropas wie Dänemark, Italien, Luxemburg, die Niederlande oder Österreich ist die Einrichtung eines solchen Gremiums die Regel.
Zustandekommen der Großen Koalition
Wie kam die erste Große Koalition zustande? Wer waren die treibenden Kräfte auf Seiten der CDU und CSU sowie der SPD?
Die Vorgeschichte der Großen Koalition beginnt mit der „Spiegel-Affäre“ im Herbst 1962. Auch wenn ein Zusammengehen der Unionsparteien und der Sozialdemokraten Anfang Dezember 1962 am Widerstand der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag scheiterte, die einer Verlängerung der Kanzlerschaft Adenauers und der Einführung eines Mehrheitswahlrechts nicht zustimmen wollte, war seit diesem Zeitpunkt die Große Koalition auf Bundesebene eine ernsthafte Option. Durch die Aufnahme offizieller Koalitionsverhandlungen hatten Adenauer und die Unionsparteien die Regierungs- und Koalitionsfähigkeit der SPD anerkannt. Treibende Kraft auf sozialdemokratischer Seite war Herbert Wehner, der geistige Vater des Godesberger Programms von 1959, das die Grundlage für die Entwicklung der SPD von einer Interessen- und Weltanschauungspartei zur linken Volkspartei bildete. Wehner verfolgte das Ziel, die SPD regierungsfähig zu machen. Über die Annäherung der politischen Standpunkte von SPD und CDU/CSU strebte er die Bildung einer Großen Koalition an. Seine Mitspieler auf Unionsseite waren Karl Theodor Freiherr von und zu Guttenberg, ein führender Außenpolitiker der CDU/CSU-Fraktion, und Paul Lücke, seit 1957 Mitglied im Bundeskabinett. Von einer Großen Koalition versprachen sich die beiden Unionspolitiker einen wesentlichen Beitrag zur Stabilität der Demokratie und die Kontinuität der von der Union eingeleiteten Politik. Unterstützung erhielten die Befürworter einer Großen Koalition von Bundespräsident Heinrich Lübke, der sich seit 1961 um das Zustandekommen einer entsprechenden Regierungskoalition bemühte und in diesem Sinne auf die Regierungsbildung Einfluss zu nehmen versuchte. Seine Wiederwahl im Jahre 1964 mit der Unterstützung der großen Mehrheit der SPD-Fraktion in der Bundesversammlung ist rückblickend ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Großen Koalition gewesen. Das Ziel wurde schließlich im Herbst 1966 unter maßgeblicher Beteiligung der CSU und ihres Vorsitzenden Franz Josef Strauß erreicht, der erkannt hatte, dass er nur bei einem Zusammengehen mit der SPD auf eine Rückkehr an den Kabinettstisch hoffen durfte. Die christlich-liberale Regierung unter Bundeskanzler Ludwig Erhard zerbrach am 27. Oktober 1966 am Streit über den Ausgleich des Bundeshaushalts 1967. Die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen CDU, CSU und FDP war nicht mehr gegeben. Dabei verstärkten sich sachliche und persönliche Meinungsverschiedenheiten gegenseitig.
Warum gab es keinen Koalitionsvertrag? War dies eine bewusste Entscheidung der Verantwortlichen oder fehlte einfach die Zeit, mitten in der Legislaturperiode mehrere Wochen über gemeinsame Ziele und Absichten zu verhandeln?
Der Koalitionsvertrag gilt als die verbindlichste schriftliche Festlegung, die zwischen allen Parteien eines Regierungsbündnisses vereinbart wird. Der Abschluss entsprechender Vereinbarungen ist sowohl auf der Bundes- als auch auf der Landesebene heute gängige Praxis. Der erste Koalitionsvertrag auf Bundesebene wurde nach der Bundestagswahl von 1961 geschlossen, als die Unionsparteien nach dem Verlust der absoluten Mehrheit eine Koalition mit der FDP bildeten. Aufgrund von Indiskretionen wurde der Vertrag publik. Vor allem der darin erwähnte Koalitionsausschuss, der als eine Art von Ober- oder Nebenregierung kritisiert wurde, löste große Unruhe in der Öffentlichkeit aus. Auch vor diesem Hintergrund verzichteten CDU, CSU und SPD im Herbst 1966 auf den Abschluss eines förmlichen Koalitionsvertrages. Die Regierungserklärung vom 13. Dezember 1966 erfüllte die Funktion eines Koalitionsvertrages; sie stellte das Arbeitsprogramm für die neue Bundesregierung dar, auf das sich die Koalitionspolitiker stets beriefen.
Durch die Koalition der beiden großen Fraktionen hatte die Regierung im Bundestag und Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit. Das Parlament agierte quasi als eine verfassungsergänzende bzw. verfassungsverbessernde Versammlung als eine Art Parlamentarischer Rat. Hätten die verabschiedeten Grundgesetzänderungen auch von einer christlich-liberalen oder einer sozial-liberalen Koalition mit Unterstützung der Opposition verabschiedet werden können?
Eine grundlegende Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern und die Notstandsverfassung waren Projekte, die seit den 1950er Jahren auf der Tagesordnung standen. Mehrere Anläufe zur Verabschiedung einer Notstandsverfassung waren an der fehlenden Zweidrittelmehrheit im Deutschen Bundestag gescheitert. Erst durch den Eintritt der SPD in eine Regierungskoalition mit den Unionsparteien, die die Sozialdemokraten zur Mitverantwortung zwang und auch eine verfassungsändernde Mehrheit im Bundesrat sicherte, konnten 1968 die Notstandsverfassung und 1969 die Finanzverfassung verabschiedet werden.
Entstehung des Kreßbronner Kreises
Auf der Homepage der Gemeinde Kreßbronn inzwischen mit ”ss” statt ”ß” geschrieben wird mit dem Slogan geworben: ”Kreßbronn am Bodensee – da bin gern”. Was war der historische Hintergrund für das erste Treffen in Kreßbronn am 29. August 1967? Wer nahm an dieser ersten Zusammenkunft teil?
Auf die Einrichtung eines Koalitionsausschusses war zu Beginn der Großen Koalition bewusst verzichtet worden, sollte doch jeder Vergleich mit der Praxis der Großen Koalition in Österreich von vornherein ausgeschlossen sein. Das Bundeskabinett sollte als gemeinsamer Ausschuss fungieren, in dem auf der Grundlage der Regierungserklärung vom 13. Dezember 1966 die Entscheidungen der Großen Koalition herbeigeführt wurden. Doch bereits im Sommer 1967 zeigte sich, dass dieses vergleichsweise große Gremium – neben dem Bundeskanzler saßen 19 Bundesminister am Kabinettstisch – „als clearing-Stelle für koalitionspolitische Probleme“ (Klaus Hildebrand) nur bedingt geeignet war. Koalitionsinterner Streit über die Ostpolitik und Meinungsverschiedenheiten bei der Aufstellung der Mittelfristigen Finanzplanung veranlassten Kiesinger, die Spitzen der drei Koalitionsparteien nach Kreßbronn am Bodensee, wo er seinen Sommerurlaub verbrachte, einzuladen. Die Zusammenkunft mit Willy Brandt, Herbert Wehner und CDU-Generalsekretär Bruno Heck am 29. August 1967 bildete den Auftakt der Gespräche, die der Bundeskanzler im Sommer 1967 an seinem Urlaubsort mit den Spitzenpolitikern der Großen Koalition führte. Am 30. und 31. August folgten Gespräche mit Strauß, Barzel und Stücklen. Zu einem Vier-Augen-Gespräch, das am 2. September 1967 stattfand, reiste schließlich noch der SPD-Fraktionsvorsitzende Schmidt an.
Mit welcher Begründung wurden die Gespräche institutionalisiert? Wer sprach sich dafür aus?
Es war nicht von Bundeskanzler Kiesinger intendiert, dass sich aus der Zusammenkunft in Kreßbronn im Sommer 1967 ein fester Gesprächskreis der Koalitionsparteien entwickelte. Er stand der Institutionalisierung solcher Gespräche reserviert gegenüber, da er durch ein entsprechendes Gremium eine Beeinträchtigung seiner Richtlinienkompetenz als Bundeskanzler befürchtete. Die Initiative zur Einrichtung eines Koalitionsausschusses ging von den beiden Fraktionsvorsitzenden Barzel und Schmidt aus. Im Herbst 1967 klagten sie wiederholt über die mangelhafte Kommunikation zwischen der Regierung und den sie tragenden Fraktionen. Die beiden Fraktionsvorsitzenden sahen sich nicht als bloße Erfüllungsgehilfen der Regierung, die für die Beschlüsse des Bundeskabinetts die notwendige parlamentarische Mehrheit organisierten. In ihrem Anliegen wurden sie von Willy Brandt unterstützt. Nach erneuten Meinungsverschiedenheiten über die Ostpolitik hielt der SPD-Vorsitzende und Bundesaußenminister Anfang November 1967 die Einrichtung eines Koalitionsausschusses für sinnvoll, da er sich hiervon eine Erleichterung des Regierungshandelns erhoffte.
Bundeskanzler Kiesinger führte im Kreßbronner Kreis formal den Vorsitz und nahm als Einziger an allen Sitzungen teil. Agierte er als primus inter pares oder als Bundeskanzler mit Richtlinienkompetenz?
Die Skepsis des Bundeskanzlers gegenüber einem Koalitionsausschuss wich sehr schnell der Erkenntnis, dass sich mit dem Kreßbronner Kreis ein zentrales Forum der Verständigung zwischen den drei Koalitionspartnern CDU, CSU und SPD etablierte. Kiesinger übte im Wesentlichen die Rolle eines überparteilichen Sitzungsleiters aus, der zwischen den drei Parteien auszugleichen versuchte oder auch mahnende Worte fand wie beispielsweise im Oktober 1968 – Bruno Heck und Hans-Jürgen Wischnewski legten ihre Ministerämter nieder, um sich im Hinblick auf die Bundestagswahl 1969 ganz ihren Parteiämtern als CDU-Generalsekretär bzw. SPD-Bundesgeschäftsführer widmen zu können, Unionsparteien und SPD nominierten jeweils einen eigenen Kandidaten für die Nachfolge Heinrich Lübkes als Bundespräsident –, als er CDU, CSU und SPD mahnte, die Arbeit der Bundesregierung nicht durch einen frühzeitigen Wahlkampf erschweren zu wollen.
Wie sah es mit der Teilnahme des SPD-Parteivorsitzenden Brandt und des Ministers für gesamtdeutsche Fragen Wehner aus? War der Vorsitzende der CSU und Bundesminister für Wirtschaft, Franz-Josef Strauß, in die Koalitionsgespräche eingebunden?
Während Herbert Wehner an fast allen Sitzungen des Kreßbronner Kreises teilnahm, hinderten Willy Brandt terminliche Schwierigkeiten, regelmäßig im Koalitionsausschuss zu erscheinen. Waren es bei dem SPD-Vorsitzenden die vielfältigen Verpflichtungen als Bundesminister des Auswärtigen, die seine häufige Abwesenheit erklären, blieb Franz Josef Strauß bewusst zahlreichen Sitzungen des Kreßbronner Kreises fern. Der CSU-Vorsitzende betrieb nach den Worten des CDU-Generalsekretärs Bruno Heck „Politik durch Nichterscheinen“. Strauß war nur bei etwa der Hälfte der Sitzungen anwesend. Dann konnte er – wie Heck das Verhalten des CSU-Vorsitzenden treffend beschrieben hat – „notfalls immer sagen, er sei nicht selbst dabei gewesen“. Für die CSU stellte der Eintritt in die Regierung der Großen Koalition eine große Herausforderung dar. Die neue Bundesregierung verfügte auch ohne die Stimmen der CSU über eine breite Mehrheit im Deutschen Bundestag. Strauß und seine Parteifreunde suchten deshalb nach Möglichkeiten parteipolitischer Profilierung innerhalb der Großen Koalition. Inhaltlich bot die Debatte über die Unterzeichnung des Atomwaffensperrvertrages eine Gelegenheit, sich von der SPD, aber auch von der Schwesterpartei CDU abzugrenzen. Während die SPD mit Bundesaußenminister Brandt an der Spitze auf eine baldige Zustimmung zum Atomwaffensperrvertrag drängte und Rainer Barzel die CDU/CSU-Fraktion auf ein konditioniertes Ja zu dem zu erwartenden Vertragswerk festzulegen versuchte, schwang sich die CSU unter der Führung von Strauß zur Wortführerin der Ablehnungsfront auf.
Wer waren die Wortführer bei den Sitzungen? Wer hörte schweigend zu?
Wortführer in den Sitzungen des Koalitionsausschusses waren auf Unionsseite Bundeskanzler Kiesinger und der Fraktionsvorsitzende Barzel, für die SPD nahmen vor allem Brandt, sofern er anwesend war, und insbesondere Fraktionsvorsitzender Schmidt das Wort.
Wurden gelegentlich Experten eingeladen?
Zu verschiedenen Tagesordnungspunkten wurden gelegentlich auch Sachverständige eingeladen. Dabei handelte es sich vornehmlich um einzelne Bundesminister und fachkundige Mitglieder der Koalitionsfraktionen. Zu nennen sind hier Bundeswirtschaftsminister Karl Schiller, der zur Krise im Steinkohlenbergbau Stellung nahm, Bundesinnenminister Ernst Benda, der über die Möglichkeiten eines Verbotsverfahrens gegen die NPD referierte, oder Otto Schmidt, der Vorsitzende des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages, der an den Beratungen zur Finanzverfassungsreform teilnahm.
War der Regierungssprecher dabei, welcher der Bundespressekonferenz regelmäßig über die Kabinettssitzungen berichten musste?
Regierungssprecher Günter Diehl zählte nicht zu dem festen Teilnehmerkreis des Koalitionsausschusses. Er nahm lediglich an zwei Sitzungen zeitweise teil, unter anderem an der Sitzung vom 28. Februar 1968, als der Kreßbronner Kreis die Erklärung der Bundesregierung zu der Rundfunk- und Fernsehansprache von Bundespräsident Heinrich Lübke beriet, in der sich das Staatsoberhaupt gegen die gegen ihn erhobenen Vorwürfe im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für das Berliner Architekturbüro Schlempp während der NS-Zeit verteidigte.
In der Einleitung wird ein Brandbrief des SPD-Fraktionsvorsitzenden Schmidt an Kiesinger vom Dezember 1968 mit massiver Kritik an der Verhandlungsweise des Ausschusses erwähnt. Der Journalist Peter Pragal schreibt dazu in seinem Artikel ”Wer und was die letzte große Koalition zusammenhielt”
”Der Kreis, von der Öffentlichkeit als Nebenregierung und „Küchenkabinett“ beargwöhnt, kam dem Führungsstil Kiesingers entgegen. „König Silberzunge,“ wie der rhetorisch brillante, aber oft entscheidungsschwache Schwabe genannt wurde, liebte den Gedankenaustausch mit profilierten Köpfen. Aber der „wandelnde Vermittlungsausschuss,“ so ein anderer Titel Kiesingers, strapazierte zuweilen die Geduld der Teilnehmer mit ausschweifenden Monologen. Als sich der Kreis mit zunehmenden Spannungen in der Koalition zur Schlichtungsstelle von persönlichen Querelen und politischen Konflikten wandelte, verlangten Politiker beider Seiten mehr Effizienz. Eines Tages im Dezember 1968 verließ SPD-Fraktionschef Helmut Schmidt den Kressbronner Kreis vorzeitig. Er habe Wichtigeres zu tun, so gab er zu verstehen, als Stunden um Stunden in einem Debattierklub zu sitzen, ohne dass dabei tragfähige Lösungen herauskämen. Ihm folgte sein CDU/CSU-Amtskollege Rainer Barzel. Der Abgang blieb nicht ohne Konsequenzen. Der Zirkel der Mächtigen wurde nun auf vier Personen von jeder Seite beschränkt. Auch das übliche gemeinsame Mittagessen wurde gestrichen. Die selbstbewusste Haltung des Gespanns machte deutlich, wie sich die politischen Gewichte im Regierungsbündnis verschoben hatten. Längst hatten Schmidt und Barzel die Rolle von Krisenmanagern übernommen, die dem angeschlagenen Bündnis Halt gaben und dafür sorgten, dass gemeinsame Vorhaben über die parlamentarischen Hürden kamen.”
Lässt sich somit konstatieren, dass die Effektivität der Großen Koalition in erster Linie dem effizienten und vertrauensvollen Management von Schmidt und Barzel zuzuschreiben ist?
Das Zusammenwirken der beiden Fraktionsvorsitzenden, die die nicht immer einfache Aufgabe erledigten, ihre jeweilige Fraktion auf Kurs zu halten, war die Voraussetzung für die insgesamt erfolgreiche Arbeit der ersten Großen Koalition, die nach Philipp Gassert als „die erfolgreichste Regierung Westdeutschlands“ bezeichnet werden darf. Gewiss, die Kooperation zwischen Strauß und Schiller war zur Überwindung der wirtschafts- und haushaltspolitischen Probleme, die in der Mitte der 1960er Jahre in weiten Teilen der deutschen Bevölkerung eine Krisenstimmung entstehen ließen, sehr wichtig, doch blieb das Einvernehmen zwischen dem Bundesfinanzminister und dem Bundeswirtschaftsminister zeitlich begrenzt. Mit zunehmender Dauer der Großen Koalition entwickelte sich die anfänglich gute Zusammenarbeit zu einem Konkurrenzverhältnis. Wichtig waren auch die Beziehungen zwischen Kiesinger und Wehner, die für die Zusammenarbeit im Bundeskabinett bedeutsam waren, weil das Verhältnis zwischen dem Bundeskanzler und seinem Stellvertreter, Bundesaußenminister Brandt, distanziert blieb. Doch die für ihn nicht recht kalkulierbaren deutschlandpolitischen Absichten seines gesamtdeutschen Ministers ließen den Bundeskanzler bereits im Frühjahr 1967 misstrauisch werden, so dass die anfänglich harmonische Zusammenarbeit zwischen dem ehemaligen Mitglied der NSDAP und dem früheren Aktivisten der KPD schwieriger wurde. Dagegen war die Zusammenarbeit zwischen Barzel und Schmidt während des gesamten Zeitraums der Großen Koalition belastbar. Ihre Kooperation bewährte sich gerade in Krisenzeiten wie bei der Verabschiedung der Notstandsverfassung oder nach der Bundespräsidentenwahl, als sich die Unionsparteien und die SPD bereits für den Bundestagswahlkampf in Position brachten und es noch viele unerledigte Baustellen gab.
Der Journalist Robert Strobel analysierte in seinem im Juli 1968 erschienenen Artikel ”Kreßbronner Motor. Die Männer, die Bonns Politik machen”:
”Was im Kabinett Erhard der Koalitionsausschuß war, ist im Kabinett Kiesinger der Kreßbronner Kreis: ein ambivalentes Gremium von Vertretern der Exekutive wie der Legislative, die sich zu parlamentarisch durchsetzbaren Beschlüssen zusammenraufen. Der Koalitionsausschuß im Kabinett Erhard funktionierte oft deshalb nicht, weil die ihm angehörenden FDP-Vertreter nachher von ihrer Fraktion desavouiert wurden; manchmal blieben auch die CDU-Mitglieder des Koalitionsausschusses nicht bei der Stange oder konnten es nicht. Der Kreßbronner Kreis darf mit mehr Disziplin rechnen. Was hier beschlossen wird, wird nachher in der Regel von den beiden Fraktionen bestätigt, wenn auch oft mit weitreichenden Abänderungen.”
Dieses Fazit klingt nach einer Bestätigung des Struckschen Gesetzes. Kann diese zeitgenössische Sichtweise bestätigt werden?
Die Bedeutung des Kreßbronner Kreises gründete auf dem politischen Gewicht der in ihm vertretenen maßgeblichen Repräsentanten der an der Regierung beteiligten Parteien und Fraktionen. Hier versammelten sich, wie es Klaus Hildebrand formuliert hat, „Bonns einflußreichste Politiker“. Die Entscheidungen des Koalitionsausschusses waren für das Bundeskabinett und die beiden Koalitionsfraktionen faktisch verbindlich. So stimmte das Bundeskabinett am 3. Juni 1969 einem Kompromissvorschlag des Kreßbronner Kreises in der Kambodscha-Frage, auf den sich der Koalitionsausschuss in der Nacht zuvor nach zähem Ringen verständigt hatte, ohne Diskussion zu. Ein weiteres Beispiel ist das Arbeitsprogramm der Großen Koalition für die zweite Hälfte der Legislaturperiode, das der Kreßbronner Kreis in seiner Sitzung am 29. Juni 1968 beschloss. Barzel unterrichtete hierüber die Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion, die den Beschluss ohne Widerspruch zur Kenntnis nahmen.
Wenn man das Bundeskabinett als den vom Grundgesetz protegierten Koalitionsschuss ansieht: Bedeutet die Gründung eines Koalitionsausschusses automatisch eine Schwächung des Kabinetts? Oder wurde das Kabinett gestärkt, weil es durch die Vorarbeit des Führungspersonals endlich wieder effektiver handeln konnte?
Die Einrichtung eines Koalitionsausschusses ist vor allem als Antwort auf Entscheidungsdefizite im Kabinett zu verstehen. In der Regel sind nicht alle maßgeblichen Vertreter der an der Regierung beteiligten Parteien im Kabinett versammelt, womit es diesem Gremium an politischer Durchsetzungskraft mangelt. Während der ersten Großen Koalition in Bonn fehlten mit Barzel und Schmidt zwei Schwergewichte am Kabinettstisch. Auch stellt die Größe eines Kabinetts ein Hindernis für eine effiziente Entscheidungsfindung dar. Koalitionsausschüsse führen nicht automatisch zu einer Schwächung des Kabinetts. Im Gegenteil, sie können die Arbeit im Kabinett und damit das Regierungshandeln insgesamt erleichtern. Prävention und Streitschlichtung sind wichtige Funktionen, die ein Koalitionsausschuss in diesem Zusammenhang erfüllen kann. Im Koalitionsausschuss können strittige Fragen geklärt werden, ehe sich daraus im Kabinett ein ernsthafter Konflikt entwickelt. Ist bereits im Kabinett ein Konflikt entstanden, der nicht zu lösen scheint, besteht die Möglichkeit eines Krisenmanagements im Koalitionsausschuss. Ein sehr gutes Beispiel hierfür ist der Kreßbronner Kreis. Seine Arbeit beförderte den Prozess der Entscheidungsfindung und führte dadurch seit dem Spätsommer 1967 zu einer spürbaren Verbesserung der Regierungsarbeit.
An welchen Orten traf sich der Kreßbronner Kreis? An welchen Wochentagen und zu welchen Tagezeiten? Gab es diesbezüglich Veränderungen im Laufe der Wahlperiode? Wie haben die Teilnehmer die Ergebnisse gegenüber ihrer Partei und ihrer Fraktion kommuniziert? Oder geschah dies über den Umweg über das Bundeskabinett?
Nachdem der Kreßbronner Kreis zu Beginn des Jahres 1968 als Koalitionsausschuss institutionalisiert war, verständigten sich seine Teilnehmer, jeweils dienstags im Bundeskanzleramt um 13.00 Uhr zu tagen, verbunden mit einem kleinen Mittagessen. Von dieser Regel wich der Kreis 1968 nur am 5. März ab, als die Fraktionen und Ausschüsse des Deutschen Bundestages im Rahmen einer so genannten Berlin-Woche an der Spree tagten und der Koalitionsausschuss seine Sitzung ebenfalls dort abhielt. Der Dienstag bot sich als Sitzungstermin an, da am gleichen Tag nachmittags die Fraktionssitzungen der CDU/CSU und der SPD stattfanden, in denen die Ergebnisse der Beratungen im Kreßbronner Kreis unmittelbar vorgestellt und diskutiert werden konnten. Auch bestand die Möglichkeit, die Sitzungen des Bundeskabinetts, das jeweils mittwochs zusammenkam, vorzubereiten. Nach der heftigen Kritik Helmut Schmidts an der Arbeitsweise und der Zusammensetzung des Kreßbronner Kreises im Dezember 1968 sollte der Teilnehmerkreis auf jeweils vier Vertreter des Bundeskabinetts und der Fraktionen begrenzt werden. Schließlich wurde für 1969 als neuer Sitzungstermin jeder Freitag einer Sitzungswoche des Deutschen Bundestages, 11.00 Uhr vormittags, festgelegt. Im Wahljahr 1969 büßte der Kreßbronner Kreis allerdings stark an Bedeutung ein. Es fanden nur noch sechs Sitzungen statt. Die Vorboten des Wahlkampfs zogen ein, womit die Bereitschaft zur Kompromissfindung rapide abnahm.
Konnte die vertrauliche Aussprache bewahrt werden? Wurden die Inhalte der Gespräche ”durchgestochen”, d.h. Journalisten zur Veröffentlichung mitgeteilt?
Die Vertraulichkeit der Beratungen war nicht jederzeit gegeben. Im Mai 1968 beklagten Brandt und Schmidt unabhängig voneinander Indiskretionen und kritisierten, dass Mitteilungen über den Inhalt der Koalitionsgespräche an die Presse gelangten.
Da Koalitionsausschüsse nicht im Grundgesetz Erwähnung finden, wurde bereits von den Zeitgenossen der Vorwurf der Verfassungsdeformation und der Ausschaltung des Parlaments erhoben. In der Einleitung wird diese Auffassung zurückgewiesen: ”Der Vorwurf, Verfassungsorgane unterlägen einer Außensteuerung durch informelle Gremien wie den ”Kreßbronner Kreis” offenbart ”Fremdheit gegenüber parlamentarisch verfaßter Parlamentsdemokratie” – das letzte Zitat stammt von dem Politkwissenschaftler Rudzio. Besteht nicht aber grundsätzlich die Gefahr des Postenschachers und Ausschaltung der eigentlich vorgesehenen Institutionen? In der Einleitung werden kritische Urteile über die ältere Praxis des Koalitionsausschusses der Großen Koalition in Österreich referiert.
Der These einer unzulässigen Außensteuerung von Verfassungsorganen wie Bundeskanzler, Bundesregierung und Deutscher Bundestag ist entgegenzuhalten, dass das Grundgesetz keine Vorschriften zum Willensbildungsprozess von Verfassungsorganen kennt. Parteien, die in der Bundesrepublik Deutschland Verfassungsrang genießen und nach Artikel 21 Absatz 1 des Grundgesetzes am politischen Willensbildungsprozess mitwirken, können also über Koalitionsausschüsse auf die Willensbildung der einzelnen Verfassungsorgane Einfluss nehmen. Die Verantwortung für politische Entscheidungen verbleibt bei Regierung und Parlament. Bundesregierung und Deutscher Bundestag müssen entscheiden, ob sie die Empfehlung eines Koalitionsausschusses in den Rang eines verbindlichen Beschlusses heben.
Ich suchte im Personenregister nach der dem seinerzeitigen Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses, Kopf, um mich über die Zusammenarbeit mit diesem Ausschuss zu informieren.
Im Koalitionsgespräch vom 30. Januar 1968 heißt es, dass Kopf gebeten werden sollte, den Auswärtigen Ausschuss für den 31. Januar 1968 zu einer Sondersitzung über die Aufnahme der diplomatischen Beziehungen zu Jugoslawien einzuberufen. Dies geschah auch, wie der von mir edierten Edition der Sitzungsprotokolle des Ausschusses zu entnehmen ist.
Im Koalitionsgespräch vom 26. März 1968 wird über den Geheimfonds des Auswärtigen Amts gesprochen. Außenminister Brandt bezeichnete die Kürzung um eine Million DM als akzeptabel, kritisierte aber die Überprüfung der Verwendung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofs. Der Auswärtige Ausschuss befasste sich in seinen Sitzungen vom 28. November und 5. Dezember 1968 mit den im ”Entwurf zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1969 vorgesehenen maßgeblichen Ansätzen für Aufgaben, die den Geschäftsbereich des Auswärtigen Ausschusses berühren”. Der sozialdemokratische Abgeordnete Raffert regte entsprechend dem Wunsch Brandts an, einen Beschluss zu fassen, den Geheimfonds der Kontrolle durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofs zu entziehen.
Von einer Ausschaltung des Parlaments würde ich für den Bereich der Außenpolitik also nicht sprechen. Anregungen wurden gegeben, die von den zuständigen Gremien umgesetzt worden sind.