Parlamentarismus

Gedanken zur Lage und Geschichte des Parlamentarismus und Informationen zu seiner historischen Erforschung
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Archive for the ‘Bundestag’

Wissenschaftspreis des Deutsches Bundestages 2021 geht an Benedikt Wintgens

Februar 15, 2021 By: Parlamentshistoriker Category: Bücher, Bundestag

Wie der Deutsche Bundestag mitgeteilt hat, geht der Wissenschaftspreis des Deutsches Bundestages 2021 an meinem Kollegen Benedikt Wintgens.

Der Deutsche Bundestag zeichnet Dr. Benedikt Wintgens für seine Dissertation „Treibhaus Bonn. Die politische Kulturgeschichte eines Romans“ mit dem Wissenschaftspreis 2021 aus. Die Studie untersucht am Beispiel des 1953 erschienenen Romans „Das Treibhaus“ von Wolfgang Koeppen die politisch-kulturellen Grundlagen von parlamentarischer Demokratie und gesellschaftlichem Pluralismus in der frühen Bundesrepublik.

Die Jury wählte die Dissertation von Benedikt Wintgens aus 38 Publikationen aus, da sich das Werk durch eine sehr hohe wissenschaftliche und sprachliche Qualität auszeichne und äußert spannend zu lesen sei. Herausragend sei die Auseinandersetzung mit den an den ersten Deutschen Bundestag geknüpften Erwartungen und Vorstellungen. Der Autor thematisiere dabei zahlreiche Aspekte der politischen Kultur, zum Beispiel das Leben und die Arbeitsbedingungen der Abgeordneten, aber auch die Architekturgeschichte der Parlamentsgebäude. Wintgens habe, so die Jury, bisher weniger beachtete Perspektiven auf die parlamen­tarische Geschichte aufgezeigt und dadurch zu einem besseren Verständnis von Parlamen­tarismus beigetragen.

Benedikt Wintgens, geb. 1978, studierte von 1998 bis 2004 Geschichte, Politikwissenschaft und Vergleichende Literaturwissenschaft in Bonn. Seit 2005 ist er Mitarbeiter der Kommission für die Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien (KGParl) in Berlin. Seit 2017 arbeitet Wintgens zudem als Lehrbeauftragter an der Universität Bonn. 2018 wurde er von der Philosophischen Fakultät der Universität Bonn zum Dr. phil. promoviert.

Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble wird den Preis voraussichtlich am 19. Mai dem Preisträger überreichen.

Der Wissenschaftspreis wurde vom Deutschen Bundestag 1989 aus Anlass seines 40-jährigen Bestehens eingeführt und wird seit 1997 im zweijährlichen Turnus verliehen. Er ist mit 10.000 Euro dotiert und würdigt hervorragende wissenschaftliche Arbeiten, die zur Beschäftigung mit Fragen des Parlamentarismus anregen und zu einem vertieften Verständnis parlamentarischer Praxis beitragen.

Die unabhängige Jury, die im Auftrag des Bundestagspräsidenten die Auswahl trifft, besteht aus neun Professorinnen und Professoren des Staatsrechts, der Geschichtswissenschaft sowie der Politikwissenschaft. Ihre Arbeit endet mit der Legislaturperiode. Eine neue Jury wird jeweils zu Beginn einer Legislaturperiode vom Bundestagspräsidenten ernannt.

Das Buch wurde in der FAZ, im Tagesspiegel und bei H-Soz-Kult rezensiert.

In dem Podcast Anno PunktPunktPunkt hat der Autor über seine Forschung ausführlich berichtet.

Deutscher Bundestag schreibt Wissenschaftspreis für das Jahr 2019 aus

Mai 19, 2018 By: Parlamentshistoriker Category: Bundestag

Im Jahre 2017 gewann Jelena von Achenbach den Wissenschaftspreis des Deutschen Bundestages mit ihrer Studie „Demokratische Gesetzgebung in der Europäischen Union. Theorie und Praxis der dualen Legitimationsstruktur europäischer Hoheitsgewalt“.

Im Jahr 2019 wird der Deutsche Bundestag erneut seinen Wissenschaftspreis verleihen. Er würdigt hervorragende wissenschaftliche Arbeiten der jüngsten Zeit, die zur Beschäfti­gung mit den Fragen des Parlamentarismus anregen und zu einem vertieften Verständnis parlamentarischer Praxis beitragen. Der Preis, vom Deutschen Bundestag 1989 aus Anlass seines 40jährigen Bestehens begründet, wird seit 1997 im zweijährlichen Turnus verliehen.
Der Preis ist mit 10.000 Euro dotiert.

Für eine Bewerbung gelten folgende Regelungen:
Wissenschaftliche Arbeiten können sowohl vom Autor / von der Autorin selbst als auch durch Dritte vorgeschlagen werden.
Die eingereichten Arbeiten müssen als Print-Version in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden. Zudem ist eine elektronische Fassung (PDF-Format) des jeweiligen Wettbewerbsbeitrags beizufügen.
Es können nur bereits publizierte Arbeiten berücksichtigt werden, die seit dem 1. April 2016 erschienen sind.
Bei wissenschaftlichen Qualifikationsarbeiten (Dissertation, Habilitation etc.) müssen die akademischen Verfahren abgeschlossen sein.
Der Bewerbung sind eine maximal dreiseitige Zusammenfassung der Arbeit, ein Lebenslauf sowie die unterschriebene Einverständniserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf Grundlage der DSGVO beizufügen. Die Gutachten wissenschaftlicher Qualifikationsarbeiten können ebenfalls eingereicht werden.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundestagsverwaltung sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Es werden nur Bewerbungen mit vollständigen Bewerbungsunterlagen berücksichtigt.
Die Print-Versionen der eingereichten Arbeiten werden ausschließlich im Rahmen des Preisverfahrens verwendet und nach Abschluss des Verfahrens zurückgesendet. Alle weiteren Unterlagen werden nach Ablauf der Archivierungsfrist vernichtet.
Mit Ihrer Bewerbung akzeptieren Sie die Teilnahmebedingungen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Eine Fachjury von Rechts-, Politik- und Geschichtswissenschaftlern entscheidet über die Vergabe des Preises.
Die kompletten Bewerbungsunterlagen sind bis zum 31. Juli 2018 an folgende Adresse zu senden:

Deutscher Bundestag
Fachbereich WD 1
Wissenschaftspreis
Platz der Republik 1
11011 Berlin
E-Mail: wissenschaftspreis@bundestag.de
Telefon: +49 (0)30 227 38630 bzw. +49 (0)30 227 38636
Fax: +49 (0)30 227 36464

Deutscher Bundestag schreibt Wissenschaftspreis für das Jahr 2017 aus

April 22, 2016 By: Parlamentshistoriker Category: Bundestag

2017 wird der Deutsche Bundestag wieder einen Wissenschaftspreis verleihen. Er würdigt hervorragende wissenschaftliche Arbeiten der jüngsten Zeit, die zur Beschäfti­gung mit den Fragen des Parlamentarismus anregen und zu einem vertieften Verständnis parlamentarischer Praxis beitragen. Der Preis, vom Deutschen Bundestag 1989 aus Anlass seines 40jährigen Bestehens begründet, wird seit 1997 im zweijährlichen Turnus verliehen.
Der Preis ist mit 10.000 Euro dotiert.

Für eine Bewerbung gelten folgende Regelungen:
Wissenschaftliche Arbeiten können sowohl vom Autor / von der Autorin selbst als auch durch Dritte vorgeschlagen werden. Die Werke müssen in dreifacher Ausfertigung und nach Abschluss der gegebenenfalls vorangegangenen akademischen Verfahren eingereicht werden. Der Bewerbung ist ein Lebenslauf beizufügen. Berücksichtigt werden nur bereits publizierte Arbeiten, die seit dem 1. Juni 2014 erschienen sind.

Eine Fachjury aus Wissenschaftlern unterschiedlicher Fachgebiete entscheidet über die Vergabe des Preises.
Die kompletten Bewerbungsunterlagen sind bis zum 30. Juli 2016 an folgende Adresse zu senden:

Deutscher Bundestag
Fachbereich WD 1
Wissenschaftspreis
Platz der Republik 1
11011 Berlin
E-Mail: vorzimmer.wd1@bundestag.de
Telefon: +49 (0)30 227 38629 bzw. +49 (0)30 227 38630
Fax: +49 (0)30 227 36464

Konferenz über Herausforderungen des Parlamentarismus im 19. und 21. Jahrhundert

Mai 01, 2015 By: Parlamentshistoriker Category: Bundestag, Europa, Konferenz

Die Volkswagen-Stiftung finanziert eine Nachwuchsgruppe zu dem Thema “Was machen eigentlich Parlamente?” unter der Leitung von Michael Koß. In der Kurzbeschreibung wird das Forschungsinteresse formuliert:

Erleben wir aktuell einen Niedergang, eine Renaissance oder schlicht eine Kontinuität des Parlamentarismus? Wie lassen sich Parlamente überhaupt systematisch und über lange Zeiträume vergleichen? Diese Fragen sollen in dem Projekt durch eine Analyse der Agendamacht von Parlamenten beantwortet werden. Über Agendamacht verfügt, wer die parlamentarische Tagesordnung beeinflussen kann und die dazu nötigen (organisatorischen) Ressourcen besitzt. Ziel des Projekts ist ein in den 1860er Jahren ansetzender Langzeitvergleich der parlamentarischen Agendamacht in Deutschland, Großbritannien, Frankreich und Schweden. Dabei sollen Informationen darüber gesammelt werden, „was Parlamente machen“, womit sie also ihre Zeit verbringen und wofür sie ihre Ressourcen einsetzen.

Grundsätzlich können parlamentarische Zeit und Ressourcen unter drei Gesichtspunkten verteilt werden, um nämlich die parlamentarische Legitimität, Effektivität oder die Effizienz zu steigern. Im Mittelpunkt des Langzeitvergleichs steht die Frage, ob diese drei Ziele gleichzeitig erreicht werden können oder ob Zielkonflikte zwischen ihnen bestehen, parlamentarische Akteure also notwendigerweise zu Kompromissen gezwungen sind. Auf der konzeptionellen Ebene kombiniert das Projekt die wichtigsten Spielarten des neuen Institutionalismus miteinander und trägt gleichzeitig dem „historical turn“ in der vergleichenden Politikwissenschaft Rechnung.

Die Nachwuchsgruppe organisiert einen Internationaler Workshop, der am 11. und 12. Juni 2015 im Center for Advanced Studies der LMU München stattfinden wird:

Angesichts der zunehmenden Internationalisierung und Europäisierung durchlaufen Parlamente im beginnenden 21. Jahrhundert eine grundlegende Transformation, die häufig als Krise und Machtverlust beschrieben wird. Auch wenn dies in der Rückschau gern übersehen wird, wurde die Parlamentarisierung, die sich im ausgehenden 19. Jahrhundert auf der nationalstaatlichen Ebene vollzog, ähnlich kritisch betrachtet. Die Leitfrage des Workshops lautet deshalb, welche Lehren aus den Erfahrungen des 19. (und 20.) Jahrhunderts für die Parlamentarisierung der supranationalen Ebene gezogen werden können. Ziel des Workshops ist die dringend notwendige interdisziplinäre Verständigung über die wichtigste demokratische Institution.

Dies ist das Programm:
12.30-13.30 Uhr Auftakt mit einem gemeinsamen Mittagessen
13.30 – 14.00 Uhr Michael Koß: Begrüßung und Einführung in das Thema des Workshops
Panel 1: Der parlamentarische Umgang mit Demokratisierungsforderungen im 19. Jhd.
14.00 – 15.30 Uhr
Andreas Biefang (KGParl Berlin): Kann man ein Volk repräsentieren? Zentrale Begriffe und Konfliktfelder der Demokratiegeschichte im 19. Jahrhundert
Christoph Schönberger (Konstanz): Parlamentarisierung des Deutschen Reiches um 1900 und Parlamentarisierung der Europäischen Union heute – Perspektiven eines Vergleichs
Diskutant: André Kaiser (Köln)
15.30 – 16.00 Uhr Kaffeepause
Panel 2: Kontinuität und Wandel im 20. Jahrhundert
16.00 – 17.30 Uhr
Ulrich Sieberer (Konstanz): Lehren aus Weimar? Die erste Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages von 1951 zwischen Kontinuität und Reform
Michael Koß (LMU München): Wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe. Die Reform der parlamentarischen Abläufe in Frankreich 1958 und in der Weimarer Republik
Diskutant: Martin H. Geyer (LMU München)
18.00 – 19.30 Uhr
Daniel Ziblatt (Harvard): Keynote: Why parliamentarism was resilient in the United Kingdom, but not in Germany
20 Uhr Gemeinsames Abendessen der Teilnehmer des Workshops

Freitag, 12. Juni 2015
Panel 3: Parlamentarische Versammlungen und Europäisches Parlament: Die supranationale Ebene
9.00 – 10.30 Uhr
Veronika Ohliger (LMU München): Parlamentarisierung jenseits von Nationalstaaten und EP: Die Parlamentarische Versammlung des Europarates
Andreas Maurer (Innsbruck): Das Europäische Parlament im Spannungsfeld von Politisierung und parlamentarischer Autonomie
Diskutant: Berthold Rittberger (LMU München)
10.30 – 11.00 Uhr Kaffeepause
Panel 4: Parlamente und Europäisierung: Die (trans)nationale Ebene
11.00 – 12.30 Uhr
Sandra Kröger (Exeter): Die Rolle nationaler Parlamente und Parteien im Multiebenensystem der EU
Katrin Auel (IHS Wien): Integrationsverlierer, wachsame Kontrolleure oder Sand im Getriebe? Nationale Parlamente in der EU
Diskutant: Thomas Raithel (IFZ München)
12.30 – 13.30 Uhr Mittagessen
Panel 5: Was nützen Regeln ohne Ressourcen? Über die organisatorische Perspektive parlamentarischer Macht
13.30 – 15.00 Uhr
Sabine Kropp (FU Berlin): Führen alle Wege nach Brüssel? Informale Regierungskontrolle nationaler Parlamente in EU-Politiken
Anna-Lena Högenauer (Luxemburg): Parlamentarische Kontrolle von EU-Politik: Machen Verwaltungskapazitäten einen Unterschied?
Diskutant: Klaus H. Goetz (LMU München)
15.00 – 15.30 Uhr Kaffeepause
Panel 6 (Abschlussdiskussion)
15.30 – 17.00 Uhr Post- oder Neoparlamentarismus? Oder alter Wein in neuen Schläuchen? Herausforderungen des Parlamentarismus im 21. Jahrhundert
Sabine Kropp, Christoph Schönberger, Martin H. Geyer
Moderation: Michael Koß

Fragen an Stefan Marx zu seiner Edition über den Kreßbronner Kreis

März 23, 2014 By: Parlamentshistoriker Category: Bücher, Bundestag, Quelle

Kre�bronner Kreis

Stefan Marx, mein früherer Kollege bei der Kommission für Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien, hat im letzten Jahr eine Edition über den Kreßbronner Kreis, den Koalitionsausschuss der ersten Großen Koalition 1966-1969, veröffentlicht.

Die Protokolle des Koalitionsausschusses der ersten Großen Koalition aus CDU, CSU und SPD, bearbeitet und eingeleitet von Stefan Marx (= Forschungen und Quellen zur Zeitgeschichte, Bd. 63), Düsseldorf 2013.
ISBN 978-3-7700-1914-4 , 301 Seiten, 39,00 €







Auf der Homepage der Konrad-Adenauer-Stiftung wird die Edition mit den Worten vorgestellt:

”Dieser Koalitionsausschuss entwickelte sich in den knapp zwei Jahren seines Bestehens zum zentralen Koordinierungsgremium zwischen der Bundesregierung und den sie tragenden Fraktionen und Parteien. Die maßgeblichen Vertreter der drei Koalitionsparteien versammelten sich in dem Kreis: Die Parteivorsitzenden, Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger, Bundesaußenminister Willy Brandt und Bundesfinanzminister Franz Josef Strauß, und die Vorsitzenden der beiden Regierungsfraktionen mit ihren ersten Stellvertretern, Rainer Barzel, Helmut Schmidt, Richard Stücklen und Alex Möller, sowie der stellvertretende Vorsitzende der SPD und Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen, Herbert Wehner.
Alle wesentlichen Sachfragen, mit denen sich das Kabinett der Großen Koalition beschäftigte, hat der Kreßbronner Kreis zuvor behandelt. Die Reform des Wahlrechts und die Frage der Verjährung von Mord und Völkermord standen hier ebenso auf der Tagesordnung wie die Finanzverfassungsreform, der Atomwaffensperrvertrag und die Deutschland- und Ostpolitik. Auch befasste sich der Koalitionsausschuss mit der heftig umstrittenen Notstandsgesetzgebung, dem Verkehrspolitischen Programm der Bundesregierung, besser bekannt als Leber-Plan, dem Tagungsort der Bundesversammlung 1969 oder der Frage einer Aufwertung der D-Mark.“


Da Stefan Marx bereits die Sitzungsprotokolle der CDU/CSU-Fraktion 1966 bis 1969 bearbeitet hat, gehört er zu den besten Kennern der ersten Großen Koalition. Aufgrund des Zustandekommens der dritten Großen Koalition Ende 2013 nimmt das Interesse am Koalitionsmanagment der ersten Großen Koalition wieder zu.
Ich habe ihm daher einige Fragen gestellt.

Geschichte von Koalitionsausschüssen
Gibt es ein eindeutiges Kriterium, um zwischen einem Koalitionsausschuss und anderen Formen der informellen Zusammenarbeit zwischen Koalitionspartnern zu unterscheiden?
Das erfolgreiche Zusammenwirken in einer Koalitionsregierung setzt ein funktionierendes Koalitionsmanagement voraus. Als Koordinations- und Entscheidungsgremium kommt dabei dem Koalitionsausschuss, wie er sich seit dem Kreßbronner Kreis, der Mutter aller Koalitionsausschüsse, entwickelt hat, zentrale Bedeutung zu. Hier – und das zeichnet ihn im Vergleich zu anderen Formen informeller Zusammenarbeit aus – wirken die maßgeblichen gouvernementalen, parlamentarischen und parteilichen Kräfte einer Koalition zusammen, was den Beschlüssen des Koalitionsausschusses faktische Verbindlichkeit verleiht.

Welche Beispiele für Koalitionsausschüsse gab und gibt es in der deutschen Geschichte? Gab es in der Weimarer Zeit kein vergleichbares Gremium?
Koalitionsausschüsse sind, wie Adolf Schüle bereits in den 1960er Jahren feststellte, „eine eingefahrene Begleitinstitution parlamentarischer Koalitionen“ – und zwar nicht erst in der Regierungspraxis der Bundesrepublik Deutschland. Bereits in der Weimarer Republik gab es Koalitionsausschüsse als Form informeller Zusammenarbeit. Ein Beispiel ist der Interfraktionelle Ausschuss, der während der zweiten „Bürgerblock“-Regierung unter Reichskanzler Wilhelm Marx vor allem als Clearingstelle zur Entschärfung koalitionsinterner Konflikte wirkte. Bisweilen wird die Einrichtung eines Koalitionsausschusses bereits in den Koalitionsvereinbarungen verbindlich geregelt wie 1998 bei der Bildung der ersten rot-grünen Koalition auf Bundesebene.

Gab und gibt es Koalitionsausschüsse in den Ländern?
Als 1961 in der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU/CSU und FDP erstmals auf Bundesebene ein Koalitionsausschuss institutionalisiert wurde, gab es solche Gremien bereits auf Länderebene wie in Bayern während der Koalitionsregierung unter Ministerpräsident Wilhelm Hoegner oder in Rheinland-Pfalz, als CDU und FDP Koalitionsregierungen unter der Führung von Peter Altmeier bildeten. Auch als Koalitionsrunde oder Koalitionsgespräch bezeichnet, ist diese Form der informellen Zusammenarbeit heute gängige Praxis in Koalitionsregierungen auf Länderebene.

Welche anderen Staaten haben Erfahrungen mit Koalitionsausschüssen gemacht?
Der Koalitionsausschuss ist kein rein deutsches Phänomen. Auch in klassischen Koalitionsländern Westeuropas wie Dänemark, Italien, Luxemburg, die Niederlande oder Österreich ist die Einrichtung eines solchen Gremiums die Regel.

Zustandekommen der Großen Koalition
Wie kam die erste Große Koalition zustande? Wer waren die treibenden Kräfte auf Seiten der CDU und CSU sowie der SPD?
Die Vorgeschichte der Großen Koalition beginnt mit der „Spiegel-Affäre“ im Herbst 1962. Auch wenn ein Zusammengehen der Unionsparteien und der Sozialdemokraten Anfang Dezember 1962 am Widerstand der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag scheiterte, die einer Verlängerung der Kanzlerschaft Adenauers und der Einführung eines Mehrheitswahlrechts nicht zustimmen wollte, war seit diesem Zeitpunkt die Große Koalition auf Bundesebene eine ernsthafte Option. Durch die Aufnahme offizieller Koalitionsverhandlungen hatten Adenauer und die Unionsparteien die Regierungs- und Koalitionsfähigkeit der SPD anerkannt. Treibende Kraft auf sozialdemokratischer Seite war Herbert Wehner, der geistige Vater des Godesberger Programms von 1959, das die Grundlage für die Entwicklung der SPD von einer Interessen- und Weltanschauungspartei zur linken Volkspartei bildete. Wehner verfolgte das Ziel, die SPD regierungsfähig zu machen. Über die Annäherung der politischen Standpunkte von SPD und CDU/CSU strebte er die Bildung einer Großen Koalition an. Seine Mitspieler auf Unionsseite waren Karl Theodor Freiherr von und zu Guttenberg, ein führender Außenpolitiker der CDU/CSU-Fraktion, und Paul Lücke, seit 1957 Mitglied im Bundeskabinett. Von einer Großen Koalition versprachen sich die beiden Unionspolitiker einen wesentlichen Beitrag zur Stabilität der Demokratie und die Kontinuität der von der Union eingeleiteten Politik. Unterstützung erhielten die Befürworter einer Großen Koalition von Bundespräsident Heinrich Lübke, der sich seit 1961 um das Zustandekommen einer entsprechenden Regierungskoalition bemühte und in diesem Sinne auf die Regierungsbildung Einfluss zu nehmen versuchte. Seine Wiederwahl im Jahre 1964 mit der Unterstützung der großen Mehrheit der SPD-Fraktion in der Bundesversammlung ist rückblickend ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Großen Koalition gewesen. Das Ziel wurde schließlich im Herbst 1966 unter maßgeblicher Beteiligung der CSU und ihres Vorsitzenden Franz Josef Strauß erreicht, der erkannt hatte, dass er nur bei einem Zusammengehen mit der SPD auf eine Rückkehr an den Kabinettstisch hoffen durfte. Die christlich-liberale Regierung unter Bundeskanzler Ludwig Erhard zerbrach am 27. Oktober 1966 am Streit über den Ausgleich des Bundeshaushalts 1967. Die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen CDU, CSU und FDP war nicht mehr gegeben. Dabei verstärkten sich sachliche und persönliche Meinungsverschiedenheiten gegenseitig.

Warum gab es keinen Koalitionsvertrag? War dies eine bewusste Entscheidung der Verantwortlichen oder fehlte einfach die Zeit, mitten in der Legislaturperiode mehrere Wochen über gemeinsame Ziele und Absichten zu verhandeln?
Der Koalitionsvertrag gilt als die verbindlichste schriftliche Festlegung, die zwischen allen Parteien eines Regierungsbündnisses vereinbart wird. Der Abschluss entsprechender Vereinbarungen ist sowohl auf der Bundes- als auch auf der Landesebene heute gängige Praxis. Der erste Koalitionsvertrag auf Bundesebene wurde nach der Bundestagswahl von 1961 geschlossen, als die Unionsparteien nach dem Verlust der absoluten Mehrheit eine Koalition mit der FDP bildeten. Aufgrund von Indiskretionen wurde der Vertrag publik. Vor allem der darin erwähnte Koalitionsausschuss, der als eine Art von Ober- oder Nebenregierung kritisiert wurde, löste große Unruhe in der Öffentlichkeit aus. Auch vor diesem Hintergrund verzichteten CDU, CSU und SPD im Herbst 1966 auf den Abschluss eines förmlichen Koalitionsvertrages. Die Regierungserklärung vom 13. Dezember 1966 erfüllte die Funktion eines Koalitionsvertrages; sie stellte das Arbeitsprogramm für die neue Bundesregierung dar, auf das sich die Koalitionspolitiker stets beriefen.

Durch die Koalition der beiden großen Fraktionen hatte die Regierung im Bundestag und Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit. Das Parlament agierte quasi als eine verfassungsergänzende bzw. verfassungsverbessernde Versammlung als eine Art Parlamentarischer Rat. Hätten die verabschiedeten Grundgesetzänderungen auch von einer christlich-liberalen oder einer sozial-liberalen Koalition mit Unterstützung der Opposition verabschiedet werden können?
Eine grundlegende Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern und die Notstandsverfassung waren Projekte, die seit den 1950er Jahren auf der Tagesordnung standen. Mehrere Anläufe zur Verabschiedung einer Notstandsverfassung waren an der fehlenden Zweidrittelmehrheit im Deutschen Bundestag gescheitert. Erst durch den Eintritt der SPD in eine Regierungskoalition mit den Unionsparteien, die die Sozialdemokraten zur Mitverantwortung zwang und auch eine verfassungsändernde Mehrheit im Bundesrat sicherte, konnten 1968 die Notstandsverfassung und 1969 die Finanzverfassung verabschiedet werden.

Entstehung des Kreßbronner Kreises
Auf der Homepage der Gemeinde Kreßbronn inzwischen mit ”ss” statt ”ß” geschrieben wird mit dem Slogan geworben: ”Kreßbronn am Bodensee – da bin gern”. Was war der historische Hintergrund für das erste Treffen in Kreßbronn am 29. August 1967? Wer nahm an dieser ersten Zusammenkunft teil?
Auf die Einrichtung eines Koalitionsausschusses war zu Beginn der Großen Koalition bewusst verzichtet worden, sollte doch jeder Vergleich mit der Praxis der Großen Koalition in Österreich von vornherein ausgeschlossen sein. Das Bundeskabinett sollte als gemeinsamer Ausschuss fungieren, in dem auf der Grundlage der Regierungserklärung vom 13. Dezember 1966 die Entscheidungen der Großen Koalition herbeigeführt wurden. Doch bereits im Sommer 1967 zeigte sich, dass dieses vergleichsweise große Gremium – neben dem Bundeskanzler saßen 19 Bundesminister am Kabinettstisch – „als clearing-Stelle für koalitionspolitische Probleme“ (Klaus Hildebrand) nur bedingt geeignet war. Koalitionsinterner Streit über die Ostpolitik und Meinungsverschiedenheiten bei der Aufstellung der Mittelfristigen Finanzplanung veranlassten Kiesinger, die Spitzen der drei Koalitionsparteien nach Kreßbronn am Bodensee, wo er seinen Sommerurlaub verbrachte, einzuladen. Die Zusammenkunft mit Willy Brandt, Herbert Wehner und CDU-Generalsekretär Bruno Heck am 29. August 1967 bildete den Auftakt der Gespräche, die der Bundeskanzler im Sommer 1967 an seinem Urlaubsort mit den Spitzenpolitikern der Großen Koalition führte. Am 30. und 31. August folgten Gespräche mit Strauß, Barzel und Stücklen. Zu einem Vier-Augen-Gespräch, das am 2. September 1967 stattfand, reiste schließlich noch der SPD-Fraktionsvorsitzende Schmidt an.

Mit welcher Begründung wurden die Gespräche institutionalisiert? Wer sprach sich dafür aus?
Es war nicht von Bundeskanzler Kiesinger intendiert, dass sich aus der Zusammenkunft in Kreßbronn im Sommer 1967 ein fester Gesprächskreis der Koalitionsparteien entwickelte. Er stand der Institutionalisierung solcher Gespräche reserviert gegenüber, da er durch ein entsprechendes Gremium eine Beeinträchtigung seiner Richtlinienkompetenz als Bundeskanzler befürchtete. Die Initiative zur Einrichtung eines Koalitionsausschusses ging von den beiden Fraktionsvorsitzenden Barzel und Schmidt aus. Im Herbst 1967 klagten sie wiederholt über die mangelhafte Kommunikation zwischen der Regierung und den sie tragenden Fraktionen. Die beiden Fraktionsvorsitzenden sahen sich nicht als bloße Erfüllungsgehilfen der Regierung, die für die Beschlüsse des Bundeskabinetts die notwendige parlamentarische Mehrheit organisierten. In ihrem Anliegen wurden sie von Willy Brandt unterstützt. Nach erneuten Meinungsverschiedenheiten über die Ostpolitik hielt der SPD-Vorsitzende und Bundesaußenminister Anfang November 1967 die Einrichtung eines Koalitionsausschusses für sinnvoll, da er sich hiervon eine Erleichterung des Regierungshandelns erhoffte.

Bundeskanzler Kiesinger führte im Kreßbronner Kreis formal den Vorsitz und nahm als Einziger an allen Sitzungen teil. Agierte er als primus inter pares oder als Bundeskanzler mit Richtlinienkompetenz?
Die Skepsis des Bundeskanzlers gegenüber einem Koalitionsausschuss wich sehr schnell der Erkenntnis, dass sich mit dem Kreßbronner Kreis ein zentrales Forum der Verständigung zwischen den drei Koalitionspartnern CDU, CSU und SPD etablierte. Kiesinger übte im Wesentlichen die Rolle eines überparteilichen Sitzungsleiters aus, der zwischen den drei Parteien auszugleichen versuchte oder auch mahnende Worte fand wie beispielsweise im Oktober 1968 – Bruno Heck und Hans-Jürgen Wischnewski legten ihre Ministerämter nieder, um sich im Hinblick auf die Bundestagswahl 1969 ganz ihren Parteiämtern als CDU-Generalsekretär bzw. SPD-Bundesgeschäftsführer widmen zu können, Unionsparteien und SPD nominierten jeweils einen eigenen Kandidaten für die Nachfolge Heinrich Lübkes als Bundespräsident –, als er CDU, CSU und SPD mahnte, die Arbeit der Bundesregierung nicht durch einen frühzeitigen Wahlkampf erschweren zu wollen.

Wie sah es mit der Teilnahme des SPD-Parteivorsitzenden Brandt und des Ministers für gesamtdeutsche Fragen Wehner aus? War der Vorsitzende der CSU und Bundesminister für Wirtschaft, Franz-Josef Strauß, in die Koalitionsgespräche eingebunden?
Während Herbert Wehner an fast allen Sitzungen des Kreßbronner Kreises teilnahm, hinderten Willy Brandt terminliche Schwierigkeiten, regelmäßig im Koalitionsausschuss zu erscheinen. Waren es bei dem SPD-Vorsitzenden die vielfältigen Verpflichtungen als Bundesminister des Auswärtigen, die seine häufige Abwesenheit erklären, blieb Franz Josef Strauß bewusst zahlreichen Sitzungen des Kreßbronner Kreises fern. Der CSU-Vorsitzende betrieb nach den Worten des CDU-Generalsekretärs Bruno Heck „Politik durch Nichterscheinen“. Strauß war nur bei etwa der Hälfte der Sitzungen anwesend. Dann konnte er – wie Heck das Verhalten des CSU-Vorsitzenden treffend beschrieben hat – „notfalls immer sagen, er sei nicht selbst dabei gewesen“. Für die CSU stellte der Eintritt in die Regierung der Großen Koalition eine große Herausforderung dar. Die neue Bundesregierung verfügte auch ohne die Stimmen der CSU über eine breite Mehrheit im Deutschen Bundestag. Strauß und seine Parteifreunde suchten deshalb nach Möglichkeiten parteipolitischer Profilierung innerhalb der Großen Koalition. Inhaltlich bot die Debatte über die Unterzeichnung des Atomwaffensperrvertrages eine Gelegenheit, sich von der SPD, aber auch von der Schwesterpartei CDU abzugrenzen. Während die SPD mit Bundesaußenminister Brandt an der Spitze auf eine baldige Zustimmung zum Atomwaffensperrvertrag drängte und Rainer Barzel die CDU/CSU-Fraktion auf ein konditioniertes Ja zu dem zu erwartenden Vertragswerk festzulegen versuchte, schwang sich die CSU unter der Führung von Strauß zur Wortführerin der Ablehnungsfront auf.

Wer waren die Wortführer bei den Sitzungen? Wer hörte schweigend zu?
Wortführer in den Sitzungen des Koalitionsausschusses waren auf Unionsseite Bundeskanzler Kiesinger und der Fraktionsvorsitzende Barzel, für die SPD nahmen vor allem Brandt, sofern er anwesend war, und insbesondere Fraktionsvorsitzender Schmidt das Wort.

Wurden gelegentlich Experten eingeladen?
Zu verschiedenen Tagesordnungspunkten wurden gelegentlich auch Sachverständige eingeladen. Dabei handelte es sich vornehmlich um einzelne Bundesminister und fachkundige Mitglieder der Koalitionsfraktionen. Zu nennen sind hier Bundeswirtschaftsminister Karl Schiller, der zur Krise im Steinkohlenbergbau Stellung nahm, Bundesinnenminister Ernst Benda, der über die Möglichkeiten eines Verbotsverfahrens gegen die NPD referierte, oder Otto Schmidt, der Vorsitzende des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages, der an den Beratungen zur Finanzverfassungsreform teilnahm.

War der Regierungssprecher dabei, welcher der Bundespressekonferenz regelmäßig über die Kabinettssitzungen berichten musste?
Regierungssprecher Günter Diehl zählte nicht zu dem festen Teilnehmerkreis des Koalitionsausschusses. Er nahm lediglich an zwei Sitzungen zeitweise teil, unter anderem an der Sitzung vom 28. Februar 1968, als der Kreßbronner Kreis die Erklärung der Bundesregierung zu der Rundfunk- und Fernsehansprache von Bundespräsident Heinrich Lübke beriet, in der sich das Staatsoberhaupt gegen die gegen ihn erhobenen Vorwürfe im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für das Berliner Architekturbüro Schlempp während der NS-Zeit verteidigte.

In der Einleitung wird ein Brandbrief des SPD-Fraktionsvorsitzenden Schmidt an Kiesinger vom Dezember 1968 mit massiver Kritik an der Verhandlungsweise des Ausschusses erwähnt. Der Journalist Peter Pragal schreibt dazu in seinem Artikel ”Wer und was die letzte große Koalition zusammenhielt”

”Der Kreis, von der Öffentlichkeit als Nebenregierung und „Küchenkabinett“ beargwöhnt, kam dem Führungsstil Kiesingers entgegen. „König Silberzunge,“ wie der rhetorisch brillante, aber oft entscheidungsschwache Schwabe genannt wurde, liebte den Gedankenaustausch mit profilierten Köpfen. Aber der „wandelnde Vermittlungsausschuss,“ so ein anderer Titel Kiesingers, strapazierte zuweilen die Geduld der Teilnehmer mit ausschweifenden Monologen. Als sich der Kreis mit zunehmenden Spannungen in der Koalition zur Schlichtungsstelle von persönlichen Querelen und politischen Konflikten wandelte, verlangten Politiker beider Seiten mehr Effizienz. Eines Tages im Dezember 1968 verließ SPD-Fraktionschef Helmut Schmidt den Kressbronner Kreis vorzeitig. Er habe Wichtigeres zu tun, so gab er zu verstehen, als Stunden um Stunden in einem Debattierklub zu sitzen, ohne dass dabei tragfähige Lösungen herauskämen. Ihm folgte sein CDU/CSU-Amtskollege Rainer Barzel. Der Abgang blieb nicht ohne Konsequenzen. Der Zirkel der Mächtigen wurde nun auf vier Personen von jeder Seite beschränkt. Auch das übliche gemeinsame Mittagessen wurde gestrichen. Die selbstbewusste Haltung des Gespanns machte deutlich, wie sich die politischen Gewichte im Regierungsbündnis verschoben hatten. Längst hatten Schmidt und Barzel die Rolle von Krisenmanagern übernommen, die dem angeschlagenen Bündnis Halt gaben und dafür sorgten, dass gemeinsame Vorhaben über die parlamentarischen Hürden kamen.”


Lässt sich somit konstatieren, dass die Effektivität der Großen Koalition in erster Linie dem effizienten und vertrauensvollen Management von Schmidt und Barzel zuzuschreiben ist?
Das Zusammenwirken der beiden Fraktionsvorsitzenden, die die nicht immer einfache Aufgabe erledigten, ihre jeweilige Fraktion auf Kurs zu halten, war die Voraussetzung für die insgesamt erfolgreiche Arbeit der ersten Großen Koalition, die nach Philipp Gassert als „die erfolgreichste Regierung Westdeutschlands“ bezeichnet werden darf. Gewiss, die Kooperation zwischen Strauß und Schiller war zur Überwindung der wirtschafts- und haushaltspolitischen Probleme, die in der Mitte der 1960er Jahre in weiten Teilen der deutschen Bevölkerung eine Krisenstimmung entstehen ließen, sehr wichtig, doch blieb das Einvernehmen zwischen dem Bundesfinanzminister und dem Bundeswirtschaftsminister zeitlich begrenzt. Mit zunehmender Dauer der Großen Koalition entwickelte sich die anfänglich gute Zusammenarbeit zu einem Konkurrenzverhältnis. Wichtig waren auch die Beziehungen zwischen Kiesinger und Wehner, die für die Zusammenarbeit im Bundeskabinett bedeutsam waren, weil das Verhältnis zwischen dem Bundeskanzler und seinem Stellvertreter, Bundesaußenminister Brandt, distanziert blieb. Doch die für ihn nicht recht kalkulierbaren deutschlandpolitischen Absichten seines gesamtdeutschen Ministers ließen den Bundeskanzler bereits im Frühjahr 1967 misstrauisch werden, so dass die anfänglich harmonische Zusammenarbeit zwischen dem ehemaligen Mitglied der NSDAP und dem früheren Aktivisten der KPD schwieriger wurde. Dagegen war die Zusammenarbeit zwischen Barzel und Schmidt während des gesamten Zeitraums der Großen Koalition belastbar. Ihre Kooperation bewährte sich gerade in Krisenzeiten wie bei der Verabschiedung der Notstandsverfassung oder nach der Bundespräsidentenwahl, als sich die Unionsparteien und die SPD bereits für den Bundestagswahlkampf in Position brachten und es noch viele unerledigte Baustellen gab.

Der Journalist Robert Strobel analysierte in seinem im Juli 1968 erschienenen Artikel ”Kreßbronner Motor. Die Männer, die Bonns Politik machen”:

”Was im Kabinett Erhard der Koalitionsausschuß war, ist im Kabinett Kiesinger der Kreßbronner Kreis: ein ambivalentes Gremium von Vertretern der Exekutive wie der Legislative, die sich zu parlamentarisch durchsetzbaren Beschlüssen zusammenraufen. Der Koalitionsausschuß im Kabinett Erhard funktionierte oft deshalb nicht, weil die ihm angehörenden FDP-Vertreter nachher von ihrer Fraktion desavouiert wurden; manchmal blieben auch die CDU-Mitglieder des Koalitionsausschusses nicht bei der Stange oder konnten es nicht. Der Kreßbronner Kreis darf mit mehr Disziplin rechnen. Was hier beschlossen wird, wird nachher in der Regel von den beiden Fraktionen bestätigt, wenn auch oft mit weitreichenden Abänderungen.”

Dieses Fazit klingt nach einer Bestätigung des Struckschen Gesetzes. Kann diese zeitgenössische Sichtweise bestätigt werden?
Die Bedeutung des Kreßbronner Kreises gründete auf dem politischen Gewicht der in ihm vertretenen maßgeblichen Repräsentanten der an der Regierung beteiligten Parteien und Fraktionen. Hier versammelten sich, wie es Klaus Hildebrand formuliert hat, „Bonns einflußreichste Politiker“. Die Entscheidungen des Koalitionsausschusses waren für das Bundeskabinett und die beiden Koalitionsfraktionen faktisch verbindlich. So stimmte das Bundeskabinett am 3. Juni 1969 einem Kompromissvorschlag des Kreßbronner Kreises in der Kambodscha-Frage, auf den sich der Koalitionsausschuss in der Nacht zuvor nach zähem Ringen verständigt hatte, ohne Diskussion zu. Ein weiteres Beispiel ist das Arbeitsprogramm der Großen Koalition für die zweite Hälfte der Legislaturperiode, das der Kreßbronner Kreis in seiner Sitzung am 29. Juni 1968 beschloss. Barzel unterrichtete hierüber die Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion, die den Beschluss ohne Widerspruch zur Kenntnis nahmen.

Wenn man das Bundeskabinett als den vom Grundgesetz protegierten Koalitionsschuss ansieht: Bedeutet die Gründung eines Koalitionsausschusses automatisch eine Schwächung des Kabinetts? Oder wurde das Kabinett gestärkt, weil es durch die Vorarbeit des Führungspersonals endlich wieder effektiver handeln konnte?
Die Einrichtung eines Koalitionsausschusses ist vor allem als Antwort auf Entscheidungsdefizite im Kabinett zu verstehen. In der Regel sind nicht alle maßgeblichen Vertreter der an der Regierung beteiligten Parteien im Kabinett versammelt, womit es diesem Gremium an politischer Durchsetzungskraft mangelt. Während der ersten Großen Koalition in Bonn fehlten mit Barzel und Schmidt zwei Schwergewichte am Kabinettstisch. Auch stellt die Größe eines Kabinetts ein Hindernis für eine effiziente Entscheidungsfindung dar. Koalitionsausschüsse führen nicht automatisch zu einer Schwächung des Kabinetts. Im Gegenteil, sie können die Arbeit im Kabinett und damit das Regierungshandeln insgesamt erleichtern. Prävention und Streitschlichtung sind wichtige Funktionen, die ein Koalitionsausschuss in diesem Zusammenhang erfüllen kann. Im Koalitionsausschuss können strittige Fragen geklärt werden, ehe sich daraus im Kabinett ein ernsthafter Konflikt entwickelt. Ist bereits im Kabinett ein Konflikt entstanden, der nicht zu lösen scheint, besteht die Möglichkeit eines Krisenmanagements im Koalitionsausschuss. Ein sehr gutes Beispiel hierfür ist der Kreßbronner Kreis. Seine Arbeit beförderte den Prozess der Entscheidungsfindung und führte dadurch seit dem Spätsommer 1967 zu einer spürbaren Verbesserung der Regierungsarbeit.

An welchen Orten traf sich der Kreßbronner Kreis? An welchen Wochentagen und zu welchen Tagezeiten? Gab es diesbezüglich Veränderungen im Laufe der Wahlperiode? Wie haben die Teilnehmer die Ergebnisse gegenüber ihrer Partei und ihrer Fraktion kommuniziert? Oder geschah dies über den Umweg über das Bundeskabinett?
Nachdem der Kreßbronner Kreis zu Beginn des Jahres 1968 als Koalitionsausschuss institutionalisiert war, verständigten sich seine Teilnehmer, jeweils dienstags im Bundeskanzleramt um 13.00 Uhr zu tagen, verbunden mit einem kleinen Mittagessen. Von dieser Regel wich der Kreis 1968 nur am 5. März ab, als die Fraktionen und Ausschüsse des Deutschen Bundestages im Rahmen einer so genannten Berlin-Woche an der Spree tagten und der Koalitionsausschuss seine Sitzung ebenfalls dort abhielt. Der Dienstag bot sich als Sitzungstermin an, da am gleichen Tag nachmittags die Fraktionssitzungen der CDU/CSU und der SPD stattfanden, in denen die Ergebnisse der Beratungen im Kreßbronner Kreis unmittelbar vorgestellt und diskutiert werden konnten. Auch bestand die Möglichkeit, die Sitzungen des Bundeskabinetts, das jeweils mittwochs zusammenkam, vorzubereiten. Nach der heftigen Kritik Helmut Schmidts an der Arbeitsweise und der Zusammensetzung des Kreßbronner Kreises im Dezember 1968 sollte der Teilnehmerkreis auf jeweils vier Vertreter des Bundeskabinetts und der Fraktionen begrenzt werden. Schließlich wurde für 1969 als neuer Sitzungstermin jeder Freitag einer Sitzungswoche des Deutschen Bundestages, 11.00 Uhr vormittags, festgelegt. Im Wahljahr 1969 büßte der Kreßbronner Kreis allerdings stark an Bedeutung ein. Es fanden nur noch sechs Sitzungen statt. Die Vorboten des Wahlkampfs zogen ein, womit die Bereitschaft zur Kompromissfindung rapide abnahm.

Konnte die vertrauliche Aussprache bewahrt werden? Wurden die Inhalte der Gespräche ”durchgestochen”, d.h. Journalisten zur Veröffentlichung mitgeteilt?
Die Vertraulichkeit der Beratungen war nicht jederzeit gegeben. Im Mai 1968 beklagten Brandt und Schmidt unabhängig voneinander Indiskretionen und kritisierten, dass Mitteilungen über den Inhalt der Koalitionsgespräche an die Presse gelangten.

Da Koalitionsausschüsse nicht im Grundgesetz Erwähnung finden, wurde bereits von den Zeitgenossen der Vorwurf der Verfassungsdeformation und der Ausschaltung des Parlaments erhoben. In der Einleitung wird diese Auffassung zurückgewiesen: ”Der Vorwurf, Verfassungsorgane unterlägen einer Außensteuerung durch informelle Gremien wie den ”Kreßbronner Kreis” offenbart ”Fremdheit gegenüber parlamentarisch verfaßter Parlamentsdemokratie” – das letzte Zitat stammt von dem Politkwissenschaftler Rudzio. Besteht nicht aber grundsätzlich die Gefahr des Postenschachers und Ausschaltung der eigentlich vorgesehenen Institutionen? In der Einleitung werden kritische Urteile über die ältere Praxis des Koalitionsausschusses der Großen Koalition in Österreich referiert.
Der These einer unzulässigen Außensteuerung von Verfassungsorganen wie Bundeskanzler, Bundesregierung und Deutscher Bundestag ist entgegenzuhalten, dass das Grundgesetz keine Vorschriften zum Willensbildungsprozess von Verfassungsorganen kennt. Parteien, die in der Bundesrepublik Deutschland Verfassungsrang genießen und nach Artikel 21 Absatz 1 des Grundgesetzes am politischen Willensbildungsprozess mitwirken, können also über Koalitionsausschüsse auf die Willensbildung der einzelnen Verfassungsorgane Einfluss nehmen. Die Verantwortung für politische Entscheidungen verbleibt bei Regierung und Parlament. Bundesregierung und Deutscher Bundestag müssen entscheiden, ob sie die Empfehlung eines Koalitionsausschusses in den Rang eines verbindlichen Beschlusses heben.

Ich suchte im Personenregister nach der dem seinerzeitigen Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses, Kopf, um mich über die Zusammenarbeit mit diesem Ausschuss zu informieren.
Im Koalitionsgespräch vom 30. Januar 1968 heißt es, dass Kopf gebeten werden sollte, den Auswärtigen Ausschuss für den 31. Januar 1968 zu einer Sondersitzung über die Aufnahme der diplomatischen Beziehungen zu Jugoslawien einzuberufen. Dies geschah auch, wie der von mir edierten Edition der Sitzungsprotokolle des Ausschusses zu entnehmen ist.
Im Koalitionsgespräch vom 26. März 1968 wird über den Geheimfonds des Auswärtigen Amts gesprochen. Außenminister Brandt bezeichnete die Kürzung um eine Million DM als akzeptabel, kritisierte aber die Überprüfung der Verwendung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofs. Der Auswärtige Ausschuss befasste sich in seinen Sitzungen vom 28. November und 5. Dezember 1968 mit den im ”Entwurf zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1969 vorgesehenen maßgeblichen Ansätzen für Aufgaben, die den Geschäftsbereich des Auswärtigen Ausschusses berühren”. Der sozialdemokratische Abgeordnete Raffert regte entsprechend dem Wunsch Brandts an, einen Beschluss zu fassen, den Geheimfonds der Kontrolle durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofs zu entziehen.
Von einer Ausschaltung des Parlaments würde ich für den Bereich der Außenpolitik also nicht sprechen. Anregungen wurden gegeben, die von den zuständigen Gremien umgesetzt worden sind.

Vom Nutzen der Inbetriebnahme eines Flußpolizeiboots an der Elfenbeinküste

Juni 04, 2009 By: Parlamentshistoriker Category: Bundestag

In der neuesten Ausgabe des Nachrichtenmagazins »Der Spiegel« wurde ein Artikel mit dem zunächst unverständlichen Titel »Reisen schadet« veröffentlicht. Darin wird das baldige Aussterben einer seltenen politischen Spezies vorhergesagt, nämlich das des außenpolitischen Experten der SPD-Fraktion.

Der SPD sind die Außenpolitiker abhandengekommen. Ausgerechnet in der Partei des Außenministers droht die internationale Kompetenz zu verschwinden. Eine ganze Generation von Altvordern räumt diesen Herbst die Plätze. Ex-Verteidigungsminister Peter Struck tritt nicht wieder für den Bundestag an, der für Außenpolitik zuständige Fraktionsvize Walter Kolbow und der außenpolitische Sprecher Gert Weisskirchen gehen ebenfalls in Rente.

Der Artikel zitiert Helmut Schmidt, dass die jungen Abgeordneten in den sechziger Jahren von der Fraktionsführung ermutigt wurden, ins Ausland zu reisen. Damals bestanden allerdings noch keine diplomatischen Beziehungen zu den osteuropäischen Staaten, so dass jede Reise in diese Länder Aufsehen erregte. Schmidt mag sich an seine eigenen Reisen erinnert haben, über welche Hans Georg Lehmann eine Studie vorgelegt hat.

Da die Außenpolitiker nicht auf sicheren Listenplätzen abgesichert würden, sei eine Befassung mit der Außenpolitik karriereschädlich. Der ehemalige MdB Christoph Moosbauer vermutete, dass seine Partei inzwischen unter einem außenpolitischen Trauma leide:

Die SPD ist eine Friedenspartei, aber sie hat direkt nach der Regierungsübernahme Krieg geführt.

In den Jahrzehnten des Kalten Krieges war außenpolitische Expertise bei den Spitzengenossen noch eine Selbstverständlichkeit.

In der jeweiligen Einleitung zur Edition der Sitzungsprotokolle des Auswärtigen Ausschusses des Bundestages für eine Wahlperiode wurde von mir – und meinem Kollegen Wolfgang Hölscher – untersucht, welches Interesse die Abgeordneten einer Fraktion an einem Sitz im Auswärtigen Ausschuß hatten.

Zu Beginn der dritten Wahlperiode 1957-1961 verfasste Herbert Wehner einen Aktenvermerk für die Fraktionsführung. Als Vorsitzender des Fraktionsarbeitskreises für Außenpolitik und Gesamtdeutsche Fragen zog er darin ein Resümee aus den Möglichkeiten, die sich aufgrund der »sachlichen Notwendigkeiten« und der persönlichen Interessen von Fraktionsmitgliedern ergaben. Von den sozialdemokratischen Mitgliedern des Auswärtigen Ausschusses der 2. Wahlperiode schieden auf eigenen Wunsch vier Abgeordnete aus, darunter Willy Brandt, der als Regierender Bürgermeister von Berlin in die Landespolitik überwechselte.

Um dem Expertenwissen von Regierung, Ministerialbürokratie und den Abgeordneten der Regierungsparteien im Plenum und Ausschuß mit Sachargumenten entgegentreten zu können, sah Wehners Liste vor, den Ausschußmitgliedern Sachgebiete zuzuweisen. Wehners Vorschlag für die ordentlichen Mitglieder enthielt die folgenden Namen: Willi Birkelbach (Europafragen), Fritz Erler (Verteidigungsfragen), Gustav Heinemann (kirchliche und gesamtdeutsche Fragen), Heinz Kühn (Kultur, Interparlamentarische Union), Kurt Mattick (Berlin), Ernst Wilhelm Meyer (Diplomatie und Südost-Asien), Erich Ollenhauer, Ernst Paul (Sudeten- und Vertriebenenfragen), Carlo Schmid (Völkerrecht und allgemeine Politik) und Herbert Wehner (Osten und allgemeine Außenpolitik). Die Spezialisierung ergab sich teilweise aus den persönlichen Interessen, teilweise aus besonderen – beispielsweise völkerrechtlichen – Kenntnissen der Abgeordneten.

Im Unterschied zur CDU/CSU-Fraktion war die Nachfrage nach einem Sitz im Auswärtigen Ausschuß bei den Sozialdemokraten wesentlich geringer ausgeprägt. Wehner erwähnte nur fünf Abgeordnete, deren ausdrücklicher Wunsch keine Berücksichtigung finden sollte.
Immerhin: Die Schwergewichte der Fraktion wie Ollenhauer, Wehner, Schmid und Erler befassten sich alle mit der Außen- und Deutschlandpolitik.

Blickt man auf die fünfte Wahlperiode sechs Jahre später, ergibt sich ein ähnliches Bild. Die Mehrzahl der »alten« sozialdemokratischen ordentlichen Ausschußmitglieder zog wieder in den Ausschuß ein: Fritz Erler, Gustav Heinemann, Wenzel Jaksch, Franz Marx, Kurt Mattick, Karl Mommer, Franz Neumann, Carlo Schmid und Herbert Wehner. Von stellvertretenden zu ordentlichen Mitgliedern stiegen Hans-Jürgen Wischnewski und Egon Franke auf. Mit der Entsendung des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Helmut Schmidt in den Ausschuß signalisierte die SPD-Fraktion, dass die Außenpolitik nach wie vor das Politikfeld war, bei welchem die Opposition mit ihren führenden Männern repräsentiert zu sein wünschte. In keinem der anderen 22 ständigen Ausschüsse war auch nur annähernd eine derartige Konzentration der Führungsspitze festzustellen: Die außenpolitische Führungselite der SPD war weitgehend identisch mit der Führungsspitze von Partei und Fraktion.

Nach dem Regierungswechsel 1969 wurde die Außen- und Deutschlandpolitik zum identitätsstiftenden Markenzeichen der Regierung Brandt/Scheel. Nachdem die Regierung beinahe über die Ratifizierung der Ostverträge gestürzt wurde, feierte die SPD bei den vorgezogenen Neuwahlen 1972 einen historischen Triumph. Sie wurde erstmals stärkste Bundestagsfraktion.
Bereits ab der siebten Wahlperiode 1972-1976 zeichnete sich ab, dass das Interesse an der Außenpolitik in der SPD-Fraktion abnahm. Die Generalisten waren in Regierungsfunktionen aufgerückt und hinterließen eine spürbare Lücke.

Auch in der Union hatten sich die Außenpolitiker mit kritischen Fragen über den Sinn ihres Tuns auseinander setzen. Es war allerdings eine Ausnahme, wie mit dem langjährigen Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses, Hermann Kopf, bei der Aufstellung der Bewerber für die Bundestagswahl 1969 in seinem Freiburger Wahlkreis verfahren wurde. »Der Spiegel« veröffentlichte am 24. März 1969 einen ausführlichen Artikel über das Scheitern der abermaligen Nominierung Kopfs.

Zwei mundartliche Zitate eines Parteifreundes geben die Stimmung wider, gegen welche Kopf anzukämpfen hatte: »Was hawe mir davon, daß der Kopf in der Knesset empfangen wird?« und »Was nützt uns das, wenn er irgendwo an der Elfenbeinküste ein Flußpolizeiboot in Dienst stelle derf?« Die vom Rechtsreferendar Wolfgang Schäuble angeführte Junge Union unterstützte überdies den »dynamischen« Gegenkandidaten Evers gegen den »behäbigen« Amtsinhaber Kopf. An den Iden des März, am 15. März 1969, setzte sich Evers in einer Kampfabstimmung durch. Zwei Tage später, bei einem Empfang der Bundesregierung für den Präsidenten der Demokratischen Republik Kongo, Mobutu, in Bonn, versicherten einige Bundesminister und Vertreter der CDU/CSU-Fraktion Kopf »ihrer ehrlichen Bestürzung« ob seiner Niederlage, »die zu verhindern sie nichts unternommen hatten«.

Literatur:
Lehmann, Hans Georg: Öffnung nach Osten. Die Ostreisen Helmut Schmidts und die Entstehung der Ost- und Entspannungspolitik, Bonn 1984.

Gemeinsame oder richtige Außenpolitik?

Oktober 25, 2008 By: Parlamentshistoriker Category: Bücher, Bundestag

Bemerkungen zur Bedeutung und zur Rolle des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages in den Jahren von 1949 bis 1961

Auswärtiger Ausschuß und Außenpolitik?
Was hat die Institution mit dem Politikfeld gemeinsam, vom Namen einmal abgesehen? Wer in den Darstellungen zur Geschichte der Bundesrepublik Deutschland nach Ausführungen zu dem Einfluß und der Bedeutung des Auswärtigen Ausschuß Ausschau hält, wird nur wenige Sätze – meist en passant eingestreut – finden. Und dies ist nicht weiter überraschend. Die vornehmste Aufgabe des Parlaments, die Kontrolle der Regierung, ist in der Außenpolitik noch viel schwieriger als in anderen Politikfeldern. Bei allen die Innenpolitik betreffenden Politikfeldern sind die wichtigsten Interessengruppen durch Abgeordnete im Parlament vertreten. Das politische System genügt sich selbst. Etwas anderes ist es mit der Außenpolitik. Das Ausland ist nicht durch Interessenvertreter im Parlament vertreten.

Die Abgeordneten sind auf Zeitungsberichte, eigene Kontakte und auf die Informationen der Regierung angewiesen. Die staatlichen Stellen wie das Kanzleramt und das Auswärtige Amt, die sich mit den Außenbeziehungen beschäftigen, haben einen natürlichen Informationsvorsprung vor den Abgeordneten. Sie verhandeln mit den Vertretern anderer Staaten über die Grundlagen und die Einzelheiten der Außenbeziehungen. Die Ergebnisse wie Verträge und Abkommen bedürfen allerdings der Zustimmung des Parlaments. Der Ratifikationsprozeß ist daher die wichtigste Möglichkeit des Bundestages, direkten Einfluß auf die deutsche Außenpolitik zu nehmen.

Die Vernachlässigung der parlamentarischen Außenpolitik durch internationale bzw. Diplomatiehistoriker war lange Zeit auch auf die Quellenlage zurückzuführen. Bis Mitte der neunziger Jahre waren die Protokolle des Auswärtigen Ausschusses der Wissenschaft nicht zugänglich. Abgeordnete konnten die Protokolle beim Ausschussassistenten einsehen. Der sozialdemokratische Abgeordnete Carl-Christoph Schweitzer hat die Protokolle erstmals für seinen Aufsatz »Der Auswärtige Ausschuß des Deutschen Bundestages im außenpolitischen Entscheidungssystem« ausgewertet. Da eine systematische Auswertung der Ausschußprotokolle durch Historiker nicht möglich war, blieb es bei diesem Aufsatz. Abgesehen von den Stenographischen Berichten des Bundestages selbst existieren meines Wissens keine schriftlichen Quellen, in denen die außenpolitische Debatte dieser Jahre so ausführlich dokumentiert ist und die auf einem so hohen Niveau geführt wurde.

Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass sich nicht irgendwelche unbekannten Experten über die deutsche Außenpolitik kontrovers auseinandersetzen, sondern die parlamentarische Elite des Bundestages. Ein Blick auf die Vorsitzenden in den ersten drei Wahlperioden mag dies belegen: Erster Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses war der sozialdemokratische Abgeordnete Carlo Schmid. Ihm folgte Eugen Gerstenmaier in der zweiten Wahlperiode nach, bis er Ende 1954 das Amt das Bundestagspräsidenten übernahm. Sein Nachfolger wurde der Vorsitzende des außenpolitischen Arbeitskreises der Unionsfraktion, Kurt Georg Kiesinger. Als sich Kiesingers Hoffnungen auf ein Ministeramt nach dem großen Wahlsieg Adenauers 1957 zerstoben, wechselte er Anfang 1959 als Ministerpräsident in die Landespolitik. Der von ihm gepflegte Stil der Zusammenarbeit der beiden großen Parteien im Ausschuß erleichterte es ihm ab 1966 als Bundeskanzler, mit den Sozialdemokratien zusammenzuarbeiten. Die Große Koalition wurde von Kiesinger und Herbert Wehner im Auswärtigen Ausschuß vorweggenommen.

Verschiebungen gab es bei der Anzahl der Abgeordneten. In der ersten Wahlperiode wurde der Ausschuß als 21-Auschuß konstituiert, um die Abgeordneten der KPD ausschließen zu können. Nach dem Verbot der Partei wurden der Auswärtige Ausschuß in den folgenden Wahlperioden als 29er Ausschuß konstituiert. Der Auswärtige Ausschuß tagte in den hier betrachteten Wahlperioden häufig: In der ersten Wahlperiode 120 Mal, in der zweiten 79 und in der dritten Wahlperiode 72 Mal. Bis 1955 musste Bundeskanzler Adenauer den Ausschussabgeordneten als Außenminister selbst Rede und Antwort stehen. Danach ließ er sich nur ungern im Ausschuß sehen, in der dritten Wahlperiode nur zweimal.

Man kann sich die Sitzungen des Auswärtigen Ausschusses als Konferenzen vorstellen, in denen die Beteiligten versuchen, ihren Standpunkten und Auffassungen Geltung zu verschaffen. Ein Expertengespräch basiert auf einer gründlichen Vorbereitung. Zu diesem Zweck richteten die Fraktionen Arbeitskreise für Außenpolitik ein, in denen sie die Sitzungen des Auswärtigen Ausschusses vor- und nachbearbeiteten. Nicht alle Abgeordnete waren aber dazu in der Lage, dem Zwang zur Professionalisierung so weit nachzugeben, wie es der Unionsabgeordnete Kurt Birrenbach tat. Nach eigenen Angaben sah er sein Mandat im Auswärtigen Ausschusses »wie einen vollen Beruf an, insofern als ich täglich mich mit der Durcharbeitung der Presse der wichtigsten Länder und der Literatur auf dem Gebiete der Außen,- Militär- und Außen-wirtschaftspolitik beschäftige«. Hinzu kämen ständige Informationsreisen.

Ein besonders heikles Problem aller Wahlperioden war der Bruch der Vertraulichkeit durch Ausschußmitglieder. Der Auswärtige Ausschuß und insbesondere die Abgeordneten der Opposition waren auf freimütig weitergegebene Informationen aus dem Munde des Bundeskanzlers und Außenministers angewiesen. Dieser war sowieso nur zögerlich bereit, sich auf die Fragen der Abgeordneten einzulassen. Presseberichte über den Inhalt von Ausschußsitzungen waren ein permanentes Thema in den Ausschußsitzungen. Ein Ausweg war, die Zahl der Teilnehmer zu verkleinern. In der krisenhaften Wochen vor dem Mauerbau 1961 lud Bundesaußenminister von Brentano die ordentlichen Mitglieder – also nicht auch die stellvertretenden Mitglieder – mehrmals zu geheimen Besprechungen in seine Dienstvilla ein.

Wenn der Auswärtige Ausschuß des Bundestages also kaum direkten Einfluß auf die operative Außenpolitik nehmen konnte, welchen Grund sollte die Wissenschaft daher, sich mit ihm zu beschäftigen? Ich analysiere die deutsche Außenpolitik seit nunmehr 15 Jahren. Beim Studium mehr oder weniger staubiger Aktenbestände ist mir bewusst geworden, dass es den Reichs- und Bundesregierungen und dem Auswärtigen Amt im letzten Jahrhundert gelungen ist, die außenpolitische Grundrichtung weitgehend zu bestimmen. Als ich mich im Rahmen meiner Dissertation mit dem Verhältnis Deutschlands zum Völkerbund zwischen 1918 und 1926 beschäftigt habe, habe ich die in der Literatur vorherrschende Auffassung bestätigen können bzw. müssen, dass der Weg über Locarno und den Völkerbundsbeitritt ein Ergebnis klassischer Kabinettsdiplomatie gewesen ist. Im Unterschied zu vielen rein diplomatiegeschichtlichen Darstellungen hatte ich mich schon damals auch mit der Frage auseinandergesetzt, wie die Öffentlichkeit, die Parteien und die Presse die Wendung von einer Bejahung des Völkerbundes in den Monaten vor Abschluß des Versailler Vertrages über die Verweigerung der Mitgliedschaft im Völkerbund durch die alliierten Siegermächte hin zum erfolgten Beitritt diskutierten. Zu meinen Quellen gehörten auch Berichte über die Sitzungen des Auswärtigen Ausschuß des Reichstages, in denen Außenminister Gustav Stresemann seine Außenpolitik gegen die bohrenden Fragen der Opposition von links und rechts verteidigen musste. Die Debatten im Auswärtigen Ausschuß gaben Aufschluss über die außenpolitischen Denkschulen, über Versuche parteipolitischer Instrumentalisierung der Außenpolitik und das außenpolitische Selbstverständnis der Abgeordneten.

Welche Rolle sollte Deutschland in der Welt spielen, welche Methoden einsetzen, um welche Ziele zu erreichen? Derartige Fragen stellen sich bei Kriegsverlierern in besonderem Maße. Der außenpolitische Aufstieg ist mühsam und mit vielen Rückschlägen verbunden. Wenn die Regierung einen Modus vivendi mit den Siegermächten aushandelt, stellt sich die Frage, wie die Opposition sich zu der neuen Geschäftsgrundlage stellt, ob sie ihn bejaht oder bekämpft.

Für die ersten Jahre der Bundesrepublik gilt das scheinbar paradoxe Fazit: Je geringer die Souveränität des Bundeskanzlers, desto souveräner der Bundeskanzler. Was ist damit gemeint? Die Bundesrepublik erhielt als besiegter Feindstaat des Zweiten Weltkrieges erst nach und nach ihre Souveränität zurück. Die außenpolitischen Wirkungsmöglichkeiten waren bis zur Gründung des Auswärtigen Amts am März 1951 weitgehend darauf beschränkt, im Einvernehmen mit den Vertretern der Alliierten Siegermächte die Westintegration der Bundesrepublik durchzusetzen. Adenauer profitierte in seinen ersten Amtsjahren vom alleinigen und daher privilegierten Zugang zu den Hohen Kommissaren. Da jedes Tun und Unterlassen der Alliierten einen direkten Einfluß auf die deutsche Innenpolitik hatte, bestand die für den Regierungschef außerordentlich günstige Situation, dass er aufgrund seines Informationsvorsprunges mit seiner Außenpolitik die innenpolitische Konstellation in weit größerem Maße beeinflussen konnte als seine parteipolitischen Widersacher. Der Erfolg der von den Westmächten unterstützten Politik vergrößerte den Handlungsspielraum deutscher Außenpolitik. Nach der Erlangung der Souveränität im Mai 1955 waren die Deutschen weitgehend für ihr eigenes Schicksal verantwortlich.

Die (scheinbare) Alternativlosigkeit der deutschen Außenpolitik in den ersten Jahren des Bestehens der Republik hatte es Adenauer vergleichsweise einfach gemacht, die Mehrheit der Deutschen von der Richtigkeit seines außenpolitisches Kurses zu überzeugen. Nun aber, wo von den Deutschen schmerzhafte Entscheidungen etwa bezüglich der Anerkennung der Ostgrenzen und dem Weg zur Wiedervereinigung erwartet wurden, hatte die Bundesrepublik nicht nur an Souveränität und Gleichberechtigung zu gewinnen, sondern auch etwas zu verlieren. Darüber hinaus war das Selbstverständnis der fragilen westdeutschen Demokratie betroffen: Welche Rolle sollte die Bundesrepublik in Europa und in der Welt spielen? Die Beantwortung dieser Frage hatte Auswirkungen auf die Selbstwahrnehmung der deutschen Gesellschaft und vice versa. War die Bundesrepublik nur ein Provisorium, welches allenfalls eine Episode in der Geschichte Deutschlands bleiben würde?

In der Bundesrepublik wurde über diese Fragen engagiert diskutiert. Der wichtigste Ort der Debatte war das Plenum des Deutschen Bundestages. Waldemar Besson hat diesen Befund folgendermaßen zusammengefasst:

Nirgendwo ist diese neuartige Öffentlichkeitsfunktion des Parlaments, die auch eine indirekte Richtungskontrolle durch die Bindung der Regierung an eine kontinuierliche Politik ermöglicht, deutlicher geworden als in den großen parlamentarischen Debatten. Zwischen 1949 und 1960 sind sie zweifellos die Höhepunkte des parlamentarischen Lebens in Deutschland gewesen. Die politische Wirkung dieser Debatten ist um so erstaunlicher, als sie im Gegensatz steht zu der weit verbreiteten Meinung, gerade die Außenpolitik sei dasjenige Gebiet, das eine parlamentarische Behandlung am wenigsten vertrage. In Wahrheit war auf keinem anderen Gebiet der deutschen Politik das Staatsvolk seit 1949 so sehr durch seine Vertretung mitbeteiligt wie eben hier. Die außenpolitischen Debatten waren ein Instrumentarium zur Vertiefung der parlamentarischen Demokratie.

Die Abrechnungen der ehemaligen Minister Adenauers, Thomas Dehler und Gustav Heinemann in der berühmten Bundestagsdebatte vom 23. Januar 1958 haben die Deutschen seinerzeit emotional stärker mitgenommen als alle Debatten über andere Politikfelder. Die öffentliche, häufig polemisch geführte parlamentarische Debatte stand in einem Spannungsverhältnis zur vertraulichen Ausschusssitzung ohne Publikum.

Um auf den Titel dieses Beitrags zurückzukommen: »Es geht nicht um die gemeinsame, es geht um die richtige Außenpolitik.« Mit diesen Worten versuchte Bundesaußenminister von Brentano in der denkwürdigen Bundestagsdebatte vom 30. Juni 1960 die Opposition von der Überlegenheit der außenpolitischen Konzeption der Bundesregierung zu überzeugen. Durch die Herstellung eines gemeinsamen außenpolitischen Konsenses in der Ostpolitik gelang es der Sozialdemokratie, dem Ansinnen des Außenministers eine eigene Konzeption gegenüberzustellen. Der Stilwandel der sozialdemokratischen Opposition von einer Politik der Konfrontation zu einer Politik der Gemeinsamkeit in großem Maße durch die Institutionen des Parlaments mitgeprägt wurden. Die sachliche und wichtiger noch, vertrauliche Aussprache im Ausschuß erleichterte es der SPD, sich der Westpolitik Adenauers anzuschließen.

Literatur:
Besson, Waldemar: Die aussenpolitische Debatte. Ein Beitrag zur Geschichte des deutschen Bundestages, in: Führung und Bildung in der heutigen Welt. Festschrift zum 60. Geburtstag von Kurt Georg Kiesinger, Stuttgart 1964, S. 280–287.
Hölscher, Wolfgang (Bearb.): Der Auswärtige Ausschuß des Deutschen Bundestages. Sitzungsprotokolle 1949–1953, Düsseldorf 1998.
Hölscher, Wolfgang (Bearb.): Der Auswärtige Ausschuß des Deutschen Bundestages. Sitzungsprotokolle 1953–1957, Düsseldorf 2002.
Schweitzer, Carl-Christoph: Der Auswärtige Ausschuß des Deutschen Bundestages im außenpolitischen Entscheidungssystem, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, 19/1980, S. 3-24.
Wintzer, Joachim: Deutschland und der Völkerbund 1918–1926, Paderborn 2006.
Wintzer, Joachim und Josef Boyer (Bearb.): Der Auswärtige Ausschuß des Deutschen Bundestages. Sitzungsprotokolle 1957–1961, Düsseldorf 2003.

Von der Politischen Kultur zur Parlamentarischen Kultur

September 23, 2008 By: Parlamentshistoriker Category: Bücher, Bundestag

In den 1950er Jahren gingen die amerikanischen Soziologen Gabriel Almond und Sidney Verba der Frage nach, warum sich parlamentarische Demokratien nach dem Ersten Weltkrieg in autoritäre bzw. totalitäre Regime verwandelten. Der bis dahin vorherrschende institutionenzentrierte Ansatz hatte die Transformation von Demokratie zur Diktatur nur unzureichend erklären können: Nach dem Ersten Weltkrieg gab es beispielsweise in Großbritannien, Deutschland und Polen jeweils eine Verfassung, ein Parlament und freie Wahlen. Diese Gemeinsamkeit konnte die unterschiedliche politische Entwicklung in diesen drei Ländern nicht erklären. Passte die »Hardware« – die demokratischen Institutionen – nicht zur »Software« – dem politischen Bewusstsein der Bürger?
Zur Beantwortung dieser Frage führten Almond und Verba den Begriff der »political culture« ein. Sie verstanden darunter die emotionalen und beurteilenden Einstellungen zu politischen Fragestellungen – insbesondere zur generellen Ordnung eines Landes. Prozesse der individuellen Sozialisation wurden ebenso erfasst wie kollektive Erfahrungen. Politische Kultur kann als ein Konzept verstanden werden, welches Erfassungen auf der (auf Einzelpersonen bezogenen) Mikroebene mit Aussagen für die (auf das gesamte politische System bezogenen) Makroebene zu verbinden sucht.

In ihrem Klassiker »Civic culture« (1963) bestimmten Almond und Verba unterschiedliche Typen von politischer Kultur. Sie unterschieden dabei zwischen Personen und Gruppen,
1) die keinerlei Orientierung zum politischen System haben (parochial political culture),
2) die nur auf die Output-Strukturen des Staatsapparates orientiert sind (subject political culture),
3) die sich sowohl an den Input- als auch an den Output-Strukturen des Systems orientieren (participant political culture),
4) und jene, die eine Mischform eine Mischform dieser drei Typen darstellen (Staatsbürgerkultur bzw. civic culture).
Die Studie basierte auf Interviews mit Bürgern aus fünf Staaten: USA, Großbritannien, Deutschland, Italien und Mexiko. Den USA und Großbritannien wurde das Vorhandensein einer »Zivilgesellschaft« attestiert, welche die Stabilität der Demokratie erklären könne.

Die Befassung mit der politischen Kultur eines Landes hat sich in den letzten Jahren ausdifferenziert. Ausgehend von den Fragestellungen und den Methoden zur Erforschung der »Politischen Kultur« haben sich Historiker und Politologen mit der »Parlamentarischen Kultur« beschäftigt.
Sabine Lemke-Müller untersuchte in ihrer im Jahre 2000 erschienen Studie »Abgeordnete im Parlament. Zur Parlamentskultur des Deutschen Bundestages in den neunziger Jahren« die »informelle Parlamentskultur« auf der Grundlage einer empirischen Befragung der MdB. Sie definierte Parlamentskultur als den Umgang der Abgeordneten miteinander.
Ihre Arbeit war in drei Teile gegliedert:
I. Das Parlament als flexibles Mehrheits- und Verhandlungssystem (Bundestagspräsident, Präsidium, Ältestenrat, Ausschußsitzungen, Fraktionen, Vermittlungsausschuss).
II. Inhaltliche Dimensionen von Parlamentskultur (Selbstverständnis, Bewertung von Darstellungschancen, Einfluß und Hierarchie, Vertrauensbeziehungen und Kooperation, Perzeption der Geschlechterverhältnisse).
III. Empirischer Teil der Untersuchung.

Thomas Mergels 2002 veröffentlichte Studie »Parlamentarische Kultur in der Weimarer Republik. Politische Kommunikation, symbolische Politik und Öffentlichkeit im Reichstag« stellt die bisher gelungenste und ausführlichste Analyse dar. Mergel untersuchte die Lebenswelt der Abgeordneten und »folgte« ihnen dabei in den Baderaum und in das Restaurant. Sein besonderes Augenmerk galt den interfraktionellen Formen der Vergesellschaftung, die zumeist auf der Basis gemeinsamer Charakteristika wie Alter, Geschlecht oder Herkunft erfolgten.
Mergel gliederte seine Arbeit wie folgt:
I. Das Parlament als sozialer Raum (1. Das Parlamentsgebäude und sein Umfeld, 2. Die Abgeordneten und ihre Lebenswelt: Alter, Auskommen, Lebensweise, 3. Das Parlament als symbolischer Raum (Eröffnungssitzung, Immunität).
II. Die Praxis der parlamentarischen Arbeit (1. Geschäftsordnung, Entstehung von Gesetzen, 2. Verfahrens- und Verhandlungsformen im Plenum, den Ausschüssen, den Fraktionen, im Ältestenrat, durch den Reichstagspräsidenten).
III. Politische Kommunikation zwischen Konflikt und Integration (1. Geheime Einigkeiten und symbolische Konflikte, 2. das Bemühen um Verständigung, 3. Informelle Regeln des parlamentarischen Sprechens, 4. Inklusion und Exklusion durch Politische Sprachen, 5. Inszenierung der Plenardebatten).
IV. Das Parlament und die Öffentlichkeit (1. Fragmentierte Öffentlichkeit, 2. Die Kommunikation des Parlaments mit der Gesellschaft (Besucher, Presse, Literatur, Darstellung im Bild), 3. Diskurse über Reichstag und Parlamentarismus).

In dem von Andreas Wirsching herausgegebenen Sammelband »Herausforderungen der parlamentarischen Demokratie. Die Weimarer Republik im europäischen Vergleich« sind die Beiträge einer von der Stiftung Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte im Jahre 2005 veranstalteten Tagung abgedruckt. Die Teilnehmer richteten ihren Fokus auf die Kriegsfolgen, das Parteiensystem, die Rolle der Verbände sowie die sozial- und arbeitsmarktpolitischen Problemen der Zwischenkriegszeit.
Wirsching verwies in seiner Einleitung auf die von Theodor Schieder entwickelte Nationalstaatstypologie. Nicht nur der Kriegsausgang und das Versailler System hätten die Entwicklung der behandelten Staaten determiniert, sondern auch die unterschiedlichen Erfahrungen bei der Ausbildung eines Nationalstaats und der Demokratie.
In der deutschen Debatte über den Untergang der Weimarer Republik wird die fragmentierte politische Kultur als ein Kausalfaktor benannt. Wie Wirsching in seinem Forschungsüberblick zur Politik und Gesellschaft der Weimarer Republik festgestellt hat, »besitzt das Konzept der fragmentierten Teilkulturen ein erhebliches Erklärungspotential für den Mangel an politischem Konsens, der die Weimarer Republik in so schwerwiegender Weise beeinträchtigt hat«.
Mergels Studie relativiert die Erklärungskraft dieses Ansatzes für die Parlamentarische Kultur. Wie hätten die Abgeordneten des amerikanischen Kongresses oder des britischen Unterhauses auf die Beeinträchtigung der Demokratie und der Souveränität des Parlaments durch einen »diktierten« Friedensvertrag reagiert?

Literatur:
Almond, Gabriel und Sidney Verba: The Civic Culture. Political Attitudes and Democracy in Five Nations, Princeton 1963.
Eisenberg, Christiane (Hrsg.): Parlamentskulturen. Britische und deutsche Perspektiven, Trier 2001.
Gerlich, Peter: Parlamentarische Kultur, in: Österreichische Zeitschrift für Politikwissenschaft 13 (1984), S. 21–24.
Gerlich, Peter: Anspruch und Wirklichkeit. Das mitteleuropäische Parlamentsverständnis im Übergang, in: Peter Gerlich, Fritz Plasser und Peter A. Ulram (Hrsg.): Regimewechsel. Demokratisierung und politische Kultur in Ost-Mitteleuropa. Wien 1992, S. 79–98.
Gosewinkel, Dieter und Gunnar Folke Schuppert: Politische Kultur. Auf der Suche nach den Konturen eines schillernden Begriffs, in: Dieter Gosewinkel (Hrsg.): Politische Kultur im Wandel von Staatlichkeit, Berlin 2007, S. 11–40.
Kaase, Max: Perspektiven der Forschung zur politischen Kultur, in: Dieter Gosewinkel (Hrsg.): Politische Kultur im Wandel von Staatlichkeit, Berlin 2007, S. 387–397.
Kocka, Jürgen und Jürgen Schmidt: Politische Kultur aus historischer Perspektive, in: Dieter Gosewinkel (Hrsg.): Politische Kultur im Wandel von Staatlichkeit, Berlin 2007, S. 41–61.
Lammert, Norbert: Weder machtlos noch allmächtig. Parlamentskultur in Deutschland. Sonntagsmatinee 9. Juli 2006, Berlin 2006.
Lemke-Müller, Sabine: Abgeordnete im Parlament. Zur Parlamentskultur des Deutschen Bundestages in den neunziger Jahren. Rheinbreitbach 1999.
Mayntz, Renate und Friedhelm Neidhardt: Parlamentskultur: Handlungsorientierungen von Bundestagsabgeordneten. Eine empirisch explorative Studie, in: Zeitschrift für Parlamentsfragen 20 (1989) S. 370–387.

Ikonographie des Parlamentarischen Rats

September 23, 2008 By: Parlamentshistoriker Category: Bücher, Bundestag

Vor über 60 Jahren – am 1. September 1948 – fand die Eröffnungsfeier des Parlamentarischen Rates im Museum Koenig in Bonn statt. Einberufen wurde sie vom Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz, dem hessischen Ministerpräsidenten Christian Stock.
Dieses von den elf Ministerpräsidenten der deutschen Länder der westlichen Besatzungszonen auf Anweisung der Besatzungsmächte USA, Frankreich und Großbritannien eingesetzte Gremium hatte den Auftrag, ein Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland zu erarbeiten. Der Parlamentarische Rat konnte dabei auf die Vorarbeiten des Verfassungskonvents auf Herrenchiemsee zurückgreifen.

Copyright Haus der Geschichte, Bonn/ Erna Wagner-Hehmke

Nach dem Eröffnungsfeier konstituierte sich der Parlamentarische Rat am selben Tag in der Aula der Pädagogischen Akademie, dem späteren Bundeshaus. Alterspräsident Adolph Schönfelder (SPD) eröffnete die Sitzung. Er begrüßte die Abgeordneten, die Vertreter der drei Westalliierten und die Ministerpräsidenten der Länder in den Westzonen. Anschließend wurde Konrad Adenauer (CDU) zum Präsidenten des Parlamentarischen Rats gewählt.

Nach mehreren Monaten Ringens um die Grundrechte und die Staatsorganisation verabschiedete der Parlamentarische Rat am 8. Mai 1949 mit 53 gegen 12 Stimmen das Grundgesetz – die provisorische Verfassung der zweiten deutschen Demokratie. Das Grundgesetz wurde am 23. Mai 1949 verkündet.
Das Haus der Geschichte hat anlässlich des Jubiläums eine Ausstellung eröffnet:

Beobachtungen – Der Parlamentarische Rat 1948/49. Fotografien von Erna Wagner-Hehmke

2. September–5. Oktober 2008
Foyerausstellung im Haus der Geschichte in Bonn
Dienstag – Sonntag 9:00 – 19:00 Uhr

Die Ausstellung zeigt die Fotos, welche Erna Wagner-Hehmke im Auftrag der Landeskanzlei Nordrhein-Westfalen geschossen hat. Ihre Aufnahmen geben einen Einblick in die Arbeit und in die Selbstdarstellung des Parlamentarischen Rats: Wie präsentierten sich die Politiker den Zuschauern und Fotographen? Mehrere ihrer Bilder haben sich in das kollektive Gedächtnis eingeprägt.
Begleitend zu der Ausstellung wurde eine Informationsseite eingerichtet, in welcher die Bilder angesehen werden können.

Die Ausstellung zeigt 60 ausgewählte Fotografien, so beispielsweise die Eröffnungsfeier im Museum Alexander Koenig und die Unterzeichnung des Grundgesetzes durch Konrad Adenauer.

Copyright Haus der Geschichte, Bonn/ Erna Wagner-Hehmke

Literatur:
Überblick zur Überlieferung der Akten und Protokolle des Parlamentarischen Rates im Bundesachiv und im Parlamentsarchiv des Bundestages
– Feldkamp, Michael F.:
Der Parlamentarische Rat und das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland 1948 bis 1949, Berlin 2008.
– Feldkamp, Michael F.: Der Parlamentarische Rat 1948–1949, die Entstehung des Grundgesetzes, überarbeitete Neuausgabe, Göttingen 2008.
– Der Parlamentarische Rat 1948-1949. Akten und Protokolle. Hrsg. vom Deutschen Bundestag und vom Bundesarchiv.
Bd 1: Vorgeschichte. Bearb. von Johannes Volker Wagner. Boppard 1994.
Bd 2: Der Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee. Bearb. von Peter Bucher. Boppard 1981.
Bd 3: Ausschuß für Zuständigkeitsabgrenzung. Bearb. von Wolfram Werner Bd 4: Ausschuß für das Besatzungsstatut. Bearb. von Wolfram Werner. Boppard 1989.
Bd 5: Ausschuß für Grundsatzfragen. Bearb. von Eberhard Pikart / Wolfram Werner. Boppard 1993.
Bd 6: Ausschuß für Wahlrechtsfragen. Bearb. von Harald Rosenbach. Boppard 1994.
Bd 7: Entwürfe zum Grundgesetz. Bearb. von Michael Hollmann. Boppard 1995.
Bd 8: Die Beziehungen des Parlamentarischen Rates zu den Militärregierungen. Bearb. von Michael F. Feldkamp. Boppard 1995.
Bd 9: Plenum. Bearb. von Wolfram Werner. München 1996.
Bd 10: Ältestenrat, Geschäftsordnungsausschuß und Überleitungsausschuß. Bearb. von Michael F. Feldkamp. München 1997.
Bd 11: Interfraktionelle Besprechungen. Bearb. von Michael F. Feldkamp. München 1997.
Bd 12: Ausschuß für Finanzfragen. Bearb. von Michael F. Feldkamp. München 1999.
Bd 13: Ausschuß für Organisation des Bundes / Ausschuß für Verfassungsgerichtshof und Rechtspflege. Bearb. von Edgar Büttner und Michael Wettengel. München 2002.

Rekordhalter

September 01, 2008 By: Parlamentshistoriker Category: Bücher, Bundestag

Eines der wichtigsten Hilfsmittel bei meiner Arbeit ist das Datenhandbuch des Deutschen Bundestages 1949 bis 2003. In diesem von Michael Feldkamp betreuten Standardwerk finden sich eine Fülle von Informationen zu Abgeordneten, Fraktionen, Zusammensetzung der Bundesregierungen, Großen Anfragen etc. pp.
Der Bundestag stellt das Datenhandbuch kostenlos zum Download bereit.

Wenn ich mich über die Lebensläufe von Bundestagsabgeordneten informieren will, greife ich zu der von Martin Schumacher herausgegebenen Dokumentation Dokumentation »Die Volksvertretung 1946–1972« .

Für den Historiker eröffnet das Internet ganze neue Möglichkeiten der Informationsbeschaffung.
Bei einer Internetrecherche für meine Edition über den Auswärtigen Ausschuß in der 7. Wahlperiode stieß ich auf die private Seite www.bundestage.de . Sie enthält eine – stetig wachsende – Sammlung der Autogrammkarten von allen Mitgliedern des Deutschen Bundestages seit seiner ersten Konstituierung.

Wer einen Artikel über die Ikonographie von Autogrammkarten der MdB schreiben möchte, findet hier hervorragendes Anschauungsmaterial. Die Datensammlung enthält zudem eine Fülle von statistischen Angaben zu allen Mitgliedern des Deutschen Bundestages.
In der 7. Wahlperiode gehörten 549 Abgeordnete dem Bundestag an, 295 davon sind mit Autogrammkarten verewigt.
Mitglieder des Auswärtigen Ausschusses waren u.a. Ernst Achenbach, Egon Bahr, der Vorsitzende Gerhard Schröder und sein Stellvertreter Kurt Mattick.

Wer waren nun die Rekordhalter? Die Seite über das Dienstalter der Abgeordneten gibt Auskunft
Platz 1 Richard Stücklen 40 Jahre, 353 Tage
Platz 2 Dr. Martin Schmidt 37 Jahre, 47 Tage
Platz 3 Dr. Werner Dollinger 36 Jahre, 352 Tage

Wer kann sich der kürzesten Mitgliedschaft rühmen?
1) Joachim Gauck 1 Tag
2) Otto Menth 3 Tage
3) Ladislaus Winterstein 7 Tage

Wie kam es zu diesen kurzen Mitgliedschaften?
Joachim Gauck (DIE GRÜNEN/BÜNDNIS 90) legte nach der Wiedervereinigung am 4. Oktober 1990 sein Bundestagsmandat nieder.
Otto Mendt (CSU) gehörte dem Bundestag vom 19. September 1972, als er für den ausgeschiedenen Abgeordneten Georg Ehnes nachrückte, bis zum Ende der Wahlperiode 1972 an.
Ladislaus Winterstein (SPD) war vom 26. Oktober 1964 bis zu seinem Tod am 2. November 1964 Mitglied des Bundestages.

Zum Schluss wieder ein kleiner Test:
Wie muss die folgende Reihe fortgesetzt werden?
Paul Löbe – Dr. Wilhelm Hoegner – Max Brauer – Dr. Marie-Elisabeth Lüders – …

Es handelt sich um die TOP 5 der beim Einzug ältesten Mitglieder des Bundestages.
Die richtige Antwort lautet daher: Stefan Heym

Hat Ihr MdB eine sympathische Autogrammkarte?
Schauen Sie selber nach!